Digitale Fallstricke: BFH urteilt zu Fehlern im ELSTER-Portal

In der digitalen Welt der Steuererklärungen können Fehler schnell passieren – ein falscher Klick, und schon sind die falschen Daten übermittelt. Doch was passiert, wenn solch ein Fehler unterläuft? Kann man sich auf einen Schreib- oder Rechenfehler berufen und eine Korrektur des Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung (AO) verlangen? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 18. Juli 2023 (IX R 17/22) klargestellt, dass ein „Verklicken“ beim Import von steuerlichen Daten ins ELSTER-Portal nicht unter diese Kategorie fällt.

Der Fall: Ein digitales Missgeschick

Im vorliegenden Fall hatten Steuerpflichtige versehentlich eine elektronische Steuererklärung mit den Daten des Vorjahres über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt. Nachdem das Finanzamt auf Basis dieser Daten einen geänderten Steuerbescheid erlassen hatte, der zu einer Nachzahlung führte, und dieser Bescheid bestandskräftig geworden war, wollten die Kläger die Korrektur dieses „Fehlers“ erreichen. Sie argumentierten, dass es sich um einen korrigierbaren Schreib- oder Rechenfehler handele.

Die Entscheidung des BFH

Der BFH sah dies anders. Ein Fehler beim Import von Daten, also das Auswählen des falschen digitalen Ordners und somit das Übermitteln unzutreffender Daten für das betreffende Steuerjahr, ist nach Auffassung des Gerichts kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne des § 173a AO. Vielmehr entspricht dies einer inhaltlich unzutreffenden Befüllung der Steuererklärung, bei der der Steuerpflichtige genau das übermittelt, was er ausgewählt hat – auch wenn die Auswahl selbst irrtümlich war.

Die Konsequenzen: Keine Korrektur nach § 173a AO

Diese Entscheidung unterstreicht, dass § 173a AO eng auszulegen ist und sich ausschließlich auf klassische Schreib- oder Rechenfehler bezieht. Ein digitales „Verklicken“ oder das Auswählen falscher Dateien fällt nicht darunter. Die Steuerpflichtigen müssen daher bei der digitalen Übermittlung ihrer Steuererklärungen besonders sorgfältig vorgehen, um solche Fehler zu vermeiden.

Was bedeutet das für Steuerpflichtige?

Dieses Urteil macht deutlich, dass im digitalen Zeitalter der Steuererklärungen neue Herausforderungen entstehen. Während die digitale Abgabe viele Prozesse vereinfacht, erfordert sie auch eine hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Datenauswahl und -übermittlung. Fehler, die durch Unachtsamkeit entstehen, können nicht einfach nachträglich korrigiert werden, wenn sie nicht den engen Kriterien eines Schreib- oder Rechenfehlers entsprechen.

Fazit

Die Digitalisierung der Steuererklärung bringt viele Vorteile mit sich, doch dieses Urteil erinnert daran, dass mit großer Macht auch eine große Verantwortung kommt. Steuerpflichtige sollten sich der Bedeutung jeder einzelnen Eingabe bewusst sein und prüfen, ob alle Daten korrekt und für das richtige Steuerjahr übermittelt werden. Fehler können nicht immer leicht korrigiert werden, insbesondere wenn sie außerhalb der eng definierten Grenzen von Schreib- oder Rechenfehlern liegen.