BMF, Mitteilung vom 20.08.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. August 2024 die Anhörung zum Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes (MinStG) eingeleitet. Interessierte Kreise sind eingeladen, bis zum 6. September 2024 ihre Stellungnahmen an Pillar2@bmf.bund.de zu übermitteln.
Hintergrund:
Die globale effektive Mindestbesteuerung wurde Ende 2023 durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates eingeführt. Diese Regelung betrifft Besteuerungszeiträume ab 2024 und umfasst zusätzliche Maßnahmen wie die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 % auf 15 %.
Anpassungsbedarf:
Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS hat im Dezember 2023 und Juni 2024 neue Verwaltungsleitlinien veröffentlicht, die nun eine Anpassung des deutschen Mindeststeuergesetzes erfordern. Deutschland hat sich verpflichtet, diese Leitlinien innerhalb von 24 Monaten ab Veröffentlichung umzusetzen.
Inhalt des Diskussionsentwurfs:
Der Diskussionsentwurf sieht wesentliche Konkretisierungen bei der Anwendung des sogenannten CbCR-Safe-Harbours (Country-by-Country Reporting) vor. Dies umfasst insbesondere die Nutzung von sogenannten Berichtspaketen für Zwecke des CbCR-Safe-Harbours. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zur Vermeidung von Umgehungsgestaltungen im Zusammenhang mit dem CbCR-Safe-Harbour.
Zudem wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Handelsgesetzbuch (HGB) im System der Mindestbesteuerung abgebildet, was für die Praxis von erheblicher Relevanz ist. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen umfasst der Entwurf auch redaktionelle Änderungen, wie Anpassungen an den Wortlaut der EU-Richtlinie und die Korrektur von Verweisfehlern, sowie weitere verwaltungsseitige Vereinfachungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen