Diskussionsentwurf: Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStGAnpG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Dezember 2024 den zweiten Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStGAnpG) vorgelegt. Ziel ist es, die global effektive Mindestbesteuerung weiterzuentwickeln und an aktuelle OECD- und EU-Vorgaben anzupassen. Hier ein Überblick über die zentralen Punkte der Entwürfe.


1. Hintergrund: Globale Mindestbesteuerung

Ende 2023 wurde die globale Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2523 eingeführt. Das Mindeststeuergesetz (MinStG) regelt die Besteuerung von Unternehmen, die in Ländern mit niedrigen Steuersätzen tätig sind. Die nun vorgelegten Diskussionsentwürfe greifen neue OECD-Leitlinien sowie praxisorientierte Anpassungen auf.


2. Inhalte des ersten Diskussionsentwurfs

CbCR-Safe-Harbour-Regelungen

  • Einführung von Berichtspaketen für die Nutzung des Country-by-Country Reporting (CbCR) zur Vereinfachung.
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen im Zusammenhang mit CbCR.

Aktivierungswahlrecht nach § 274 HGB

  • Das Aktivierungswahlrecht für latente Steuern wird nun explizit im System der Mindestbesteuerung berücksichtigt.

Redaktionelle Anpassungen

  • Aktualisierungen im Wortlaut der EU-Richtlinie und vereinfachte Verwaltungsregelungen.

3. Inhalte des zweiten Diskussionsentwurfs

Der zweite Diskussionsentwurf erweitert die geplanten Regelungen und integriert die OECD-Leitlinien vom Juni 2024. Die zentralen Neuerungen umfassen:

Erleichterungen bei der Nachversteuerung

  • Unternehmen profitieren von klareren Regelungen zur Nachversteuerung latenter Steuern, wodurch sich die Belastungen bei komplexen Steuerstrukturen reduzieren.

Transparente Strukturen

  • Spezifische Vorgaben für die Besteuerung transparenter Einheiten (z. B. Personengesellschaften) werden eingeführt.

Klarstellungen zu Übernahmegewinnen und -verlusten

  • Übernahmegewinne nach dem Wegfall von Beteiligungen an übertragenden Gesellschaften bleiben steuerfrei.
  • Übernahmeverluste werden nicht berücksichtigt.

DAC9 und GloBE Information Return

  • Regelungen zur geplanten EU-Richtlinie DAC9 werden vorgezogen, um den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten zwischen EU-Mitgliedstaaten vorzubereiten.

4. Begleitmaßnahmen

Der zweite Entwurf sieht umfangreiche Begleitmaßnahmen vor, darunter:

  • Abschaffung von § 4i EStG: Das Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot bei Auslandsbezug entfällt.
  • Abschaffung von § 4j EStG: Die Lizenzschranke wird aufgehoben.
  • Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 9 und 13 AStG): Anpassung der Freigrenzen und Abschaffung der Besteuerung von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter.
  • Organschaft (§ 11 AStG): Anpassung des Kürzungsbetrags zur Vermeidung von Steueranrechnungsproblemen.
  • Spezial-Investmentfonds (§ 37 InvStG): Maßnahmen zur Vermeidung doppelter Besteuerung.

5. Auswirkungen auf Unternehmen

Der Entwurf bringt Erleichterungen und Anpassungen für Unternehmen, insbesondere:

  • Vereinfachungen bei der Nutzung von Berichtspaketen für die Mindestbesteuerung.
  • Klarere Regelungen für hybride und transparente Strukturen.
  • Steuerliche Entlastungen durch die Abschaffung der Lizenzschranke und die Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung.

6. Fazit

Das Mindeststeueranpassungsgesetz markiert einen weiteren Schritt zur Umsetzung internationaler Steuerstandards und bietet wichtige Erleichterungen für Unternehmen. Die Integration neuer OECD-Leitlinien und die Vorbereitungen auf DAC9 zeigen Deutschlands Engagement für eine konsistente internationale Steuerpolitik.

Stellungnahmen willkommen: Unternehmen und Interessenverbände können zum Diskussionsentwurf Stellung nehmen und Anregungen einbringen.

Für detaillierte Beratung zu den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!