Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland gebilligt

Der Finanzausschuss hat am 1. Juli 2020 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ( 19/19385 ) zugestimmt. Unter anderem soll mit der Änderung eine Missbrauchsvermeidungsklausel in den Vertrag aufgenommen werden. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten zu, die Linksfraktion enthielt sich.

Wegen weiteren Beratungsbedarfs in der Koalition wurde in der Sitzung der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794, 19/19364) entgegen der ursprünglichen Planung noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater künftig zentral von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Damit wurde auch ein Antrag der FDP-Fraktion (19/18861) nicht abschließend behandelt. Ziel der FDP-Fraktion ist ein Verzicht auf die Zentralisierung, „um die qualifizierte Finanzberatung ortsnah und kostengünstig zu erhalten“.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020