DRSC: Bekanntmachung von DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 25 ist im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 3. Mai 2018 gemäß § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht worden, nachdem er am 8. Februar 2018 vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) verabschiedet wurde. Der Standard ist erstmals für nach dem 31. Dezember 2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

Mit dem Standard soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zur Währungsumrechnung sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden. Hierzu werden die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308 HGB und in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen sowie die Grundsätze zur Fremdwährungsumrechnung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen einschließlich der relevanten Angaben im Konzernanhang behandelt.

Anzuwenden ist der Standard für alle Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses gemäß §§ 290 ff. HGB oder eines Konzernabschlusses gemäß §§ 11 ff. PublG verpflichtet sind oder dies freiwillig tun.

 Quelle: WPK, Mitteilung vom 08.05.2018