DRSC: DRÄS 9 zu Änderungen an DRS 17 und DRS 20 infolge des ARUG II verabschiedet

Am 25. Oktober 2019 verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs-Standards Committee e.V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs-Änderungsstandards Nr. 9 (DRÄS 9). Die Änderungen betreffen DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder sowie DRS 20 Konzernlagebericht und ergeben sich aus dem noch nicht in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechte-Richtlinie, kurz ARUG II. Die Fachausschüsse des DRSC gehen allerdings davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit von Änderungen am Gesetzesentwurf mit Auswirkungen auf DRS 17 und DRS 20 sehr gering ist.

Die Änderungen an DRS 17 und DRS 20 stehen unter dem Vorbehalt, dass die im Regierungsentwurf (BT-Drucksache 19/9739 vom 29. April 2019) enthaltenen Änderungen betreffend den (Konzern-)Anhang und (Konzern-)Lagebericht deckungsgleich in das endgültige ARUG II einfließen. Da noch ungewiss ist, welchen Erstanwendungszeitpunkt das Gesetz vorsehen wird, enthält DRÄS 9 insoweit kein konkretes Datum.

Die materiellen Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • Aufhebung der in DRS 17 (geändert 2010) speziell für börsennotierte Mutterunternehmen formulierten Transparenzvorgaben,
  • Erweiterung des Inhalts der in DRS 20 geregelten Konzernerklärung zur Unternehmensführung und
  • Aktualisierung der Verweise auf Paragrafen des Wertpapierhandelsgesetzes.

Auf der Internetseite des DRSC steht eine detaillierte Darstellung der gegenüber dem Entwurf vorgenommenen Änderungen zur Verfügung. Weiterführende Informationen können Sie zudem der Sitzungsunterlage des IFRS-Fachausschusses des DRSC entnehmen.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 30.10.2019