DStV fordert Fristverlängerung für Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert eine Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften. Die Frist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 endet am 31. Dezember 2023. Der DStV argumentiert, dass die Corona-Pandemie die Steuerkanzleien noch immer stark belastet. Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen in den Steuerkanzleien. So sind Kanzleien etwa derzeit mit der Erstellung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen unter Zeitdruck. Die Frist hierfür läuft grundsätzlich Ende Januar 2024 aus. Ferner sehen sich viele Steuerberaterinnen und Steuerberater mit Anfragen von Unternehmen und Selbstständigen konfrontiert, die zunächst ohne Unterstützung Corona-Soforthilfen beantragt hatten und die nun aufgrund intensiver Nachprüfungen steuerliche Unterstützung benötigen. Daneben gilt es, den originären Kanzleialltag zu schultern.

Der DStV-Präsident Torsten Lüth hat sich an Bundesjustizminister Marco Buschmann gewandt und um eine Fristverlängerung bis Ende April 2024 gebeten. Lüth fordert, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende April 2024 zu verzichten.