DStV, Mitteilung vom 03.09.2025
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen stößt beim Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) auf deutliche Kritik. Insbesondere die geplanten Verschärfungen in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) betrachtet der Verband als praxisfern und unangemessen belastend für Steuerpflichtige.
Verschärfte Nachweispflichten zur Nutzungsdauer von Gebäuden
Besonders kritisch sieht der DStV die geplanten Änderungen beim Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden. Künftig sollen nur noch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anerkannt werden. Zudem soll der Gutachter das Objekt höchstpersönlich vor Ort besichtigen müssen.
Damit würde der Entwurf die Nachweismöglichkeiten noch stärker einschränken, als es das aktuelle BMF-Schreiben vorsieht. Er widerspricht der jüngeren BFH-Rechtsprechung und blendet übliche Verfahren im Wirtschaftsverkehr – etwa im Kreditwesen – sowie Gepflogenheiten in anderen EU-Mitgliedstaaten aus.
Nach Auffassung des DStV könnten die neuen Kriterien de facto zu einer Abschaffung des Wahlrechts nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG führen. Der Verband fordert deshalb, auch künftig nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experten als Gutachter anzuerkennen und das Erfordernis einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung im Sinne von Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten.
Kritik auch bei Kaufpreisaufteilung
Auch die geplanten Änderungen bei der Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke stoßen auf Ablehnung. Der DStV fordert, den Gutachterkreis über die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinaus zu öffnen und bei Vor-Ort-Besichtigungen auch die Einbeziehung fachkundiger Hilfspersonen zu ermöglichen.
Anwendungszeitpunkt zu eng gefasst
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den unterjährigen Anwendungsbeginn der neuen Regelungen. Der DStV spricht sich klar dagegen aus. Verschärfte Nachweispflichten sollten nach seiner Auffassung ausschließlich für Neufälle gelten.
Weitere Themen im Fokus des DStV
In seiner Stellungnahme nimmt der Verband darüber hinaus auch Stellung zu weiteren Aspekten des Verordnungsentwurfs, u. a.:
- Änderungen in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Neuregelungen zu eigenbetrieblich genutzten Grundstücken von untergeordnetem Wert (§ 8 EStDV-E)
- Umfang der einzureichenden Unterlagen bei der Steuererklärung (§ 60 EStDV-E)
Praktische Bedeutung für Steuerpflichtige
Für Steuerpflichtige – insbesondere Immobilienbesitzer und Investoren – könnte der Entwurf erhebliche Auswirkungen haben:
- Höhere Kosten: Da künftig nur bestimmte Sachverständige anerkannt würden, könnten Gutachten deutlich teurer werden.
- Weniger Flexibilität: Das Wahlrecht zur verkürzten Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG würde faktisch eingeschränkt.
- Mehr Bürokratie: Strengere Anforderungen an Nachweise und Gutachten erhöhen den Verwaltungsaufwand.
- Zeitliche Unsicherheit: Ein unterjähriger Anwendungsbeginn könnte zu Problemen in laufenden Verfahren führen.
Der DStV fordert daher Anpassungen, um Praxisnähe, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Für Steuerpflichtige empfiehlt es sich, geplante Gestaltungen im Immobilienbereich frühzeitig mit dem Steuerberater zu besprechen und die weitere Entwicklung der Mantelverordnung im Blick zu behalten.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.