DStV zum Investitionssofortprogramm: Impulse ja – aber noch viele Baustellen

Am 27. Juni 2025 hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in einer Mitteilung Stellung zur aktuellen Fassung des sogenannten Investitionsbooster-Gesetzes bezogen. Trotz positiver Grundtendenz zeigt der Verband deutliche Kritik an der Halbherzigkeit der steuerpolitischen Umsetzung.

🚀 Was steckt im Investitionssofortprogramm?

Der Bundestag hat das Gesetz zum steuerlichen Investitionssofortprogramm (BT-Drs. 21/323, später 21/629) beschlossen – ein Kernbaustein der aktuellen Regierungsstrategie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch steuerliche Anreize zu Investitionen zu motivieren.

Der DStV begrüßt grundsätzlich die Stoßrichtung des Programms – kritisiert jedoch unzureichende Umsetzungsdetails, insbesondere bei zentralen Maßnahmen wie der degressiven Abschreibung und der Thesaurierungsbegünstigung.


🔍 Kritikpunkte des DStV im Überblick

📉 Degressive Abschreibung bleibt befristet

  • Die Wiedereinführung der degressiven AfA ist ein positiver Schritt – jedoch nur befristet.
  • Der DStV fordert stattdessen eine dauerhafte Lösung für mehr Investitionssicherheit.
  • Befristungen wirken investitionshemmend und erzeugen erneut unnötige Komplexität.

🧾 Thesaurierungsbegünstigung bleibt reformbedürftig

  • Zwar wird der Steuersatz nach § 34a EStG ab 2028 abgesenkt – aber nur als Folge der Körperschaftsteuersenkung.
  • Die versprochene strukturelle Reform – insbesondere zur Verwendungsreihenfolge und Rücklagenflexibilität – bleibt aus.

🧱 Vernachlässigte Expertenvorschläge

  • Die Empfehlungen der Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ aus 2023/2024 werden nicht aufgegriffen.
  • Damit bleiben zahlreiche vereinfachende und praxisnahe Vorschläge ungenutzt in der Schublade.

📂 Weitere Kritikpunkte

  • Keine Vereinfachungen beim Abschreibungsaufwand.
  • Keine Arbeitstagepauschale als praktikable Alternative zur Einzelnachweispflicht im Homeoffice.
  • Keine Fortschritte bei der Rentenbesteuerung, insbesondere im Hinblick auf die Doppelbesteuerungsproblematik.

❓ FAQ zum Investitionssofortprogramm und den DStV-Positionen

Was ist das Investitionssofortprogramm?

Ein Gesetzespaket mit steuerlichen Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensinvestitionen – insbesondere durch Abschreibungsverbesserungen und Steuererleichterungen.


Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Nach der geplanten Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 wird es kurzfristig verkündet und tritt teils rückwirkend, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.


Was ist neu bei der degressiven AfA?

Sie wird wieder eingeführt, aber nur zeitlich befristet. Der genaue Anwendungszeitraum und die betroffenen Wirtschaftsgüter müssen dem finalen Gesetzestext entnommen werden.


Was fordert der DStV zur Thesaurierungsbegünstigung?

  • Flexible Verwendungsreihenfolge
  • Bessere Einbindung in Umstrukturierungen
  • Tatsächliche Attraktivitätssteigerung für inhabergeführte Unternehmen

Warum ist die Arbeitstagepauschale so wichtig?

Sie könnte Bürokratie bei der Homeoffice-Abrechnung massiv abbauen und wäre ein pragmatischer Schritt zur Vereinfachung der Einkommensteuer.


Was empfiehlt der DStV in Zukunft?

  • Mehr Verlässlichkeit bei steuerlichen Investitionsanreizen
  • Strukturreformen statt nur punktueller Tarifsenkungen
  • Umfassendere Vereinfachung und Digitalisierung der Steuerpraxis

📝 Fazit

Das Investitionssofortprogramm bringt erste Impulse, bleibt aber hinter den Erwartungen der Steuerberatungspraxis zurück. Der DStV sieht Reformbedarf bei der langfristigen Ausgestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in puncto Planungssicherheit, Bürokratieabbau und echter Systemreformen. Für Unternehmen und Berater bleibt der Anpassungsaufwand hoch, während zentrale Vereinfachungspotenziale ungenutzt bleiben.