DStV zum Koalitionsvertrag 2025: Beschleunigung bei den Corona-Wirtschaftshilfen angekündigt

📅 Veröffentlicht am 24. Juni 2025
✍️ Ihr Steuerberater-Team

Der neue Koalitionsvertrag 2025 setzt ein wichtiges Signal für tausende Unternehmen und Steuerberatungskanzleien: Die Bundesregierung will die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen zügig zum Abschluss bringen und gleichzeitig die Verfahren vereinfachen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.


🧭 Schluss mit dem Bearbeitungsstau – Zeit für Rechtssicherheit

Nach Angaben des DStV befinden sich mehr als 40 % der Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen noch immer in Bearbeitung. Für Unternehmen und Kanzleien bedeutet das: Unsicherheit über mögliche Rückforderungen, fehlende Planbarkeit und eine fortdauernde Belastung durch Anfragen der Behörden.

Mit dem neuen Koalitionsvertrag soll sich das nun ändern:

  • Die Länder erhalten mehr Handlungsspielräume: Sie können künftig eigene Schwellenwerte festlegen, bis zu denen Stichprobenprüfungen ausreichend sind.
  • Verfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden – besonders bei geringfügigen Fördersummen.
  • Ziel ist eine zeitnahe Entlastung der Verwaltung und der Wirtschaft.

💬 DStV-Präsident Torsten Lüth: „Licht am Ende des Tunnels“

DStV-Präsident StB Torsten Lüth bewertet die Neuregelung positiv:

„Insbesondere bei geringen Fördersummen müssen Unternehmen und Kanzleien von kleinteiligen Nachfragen und Belegabforderungen entlastet werden.“

Er hebt hervor, dass der Berufsstand in der Corona-Krise enorme Verantwortung übernommen hat – als prüfende Dritte, Antragsteller, Fristwächter und Unterstützer im Notfall. Nun sei es Zeit, diese Arbeit auch auf Seiten der Verwaltung zum Abschluss zu bringen.


🧾 Was bedeutet das für Unternehmen und Kanzleien?

Die geplanten Vereinfachungen bedeuten:

Weniger bürokratischer Aufwand bei kleineren Fällen
Schnellere Schlussbescheide für viele Unternehmen
Mehr Planungssicherheit bei möglichen Rückforderungen
Mehr Freiraum für Kanzleien – besonders in der Hochsaison

📌 Wichtig für Mandanten:
Wer bisher noch keine Rückmeldung zur Schlussabrechnung erhalten hat, sollte sich weiterhin regelmäßig mit seinem Steuerberater abstimmen und auf zeitnahe Bescheide vorbereitet sein.


🧠 Unser Fazit

Die Corona-Wirtschaftshilfen waren ein zentrales Kriseninstrument – ihre Schlussabrechnung darf aber nicht zur Dauerbelastung werden. Der Koalitionsvertrag schafft hier endlich Klarheit und gibt Ländern wie Kanzleien den nötigen Spielraum für eine zügige Abwicklung.

Wir halten Sie zu den konkreten Umsetzungsregelungen auf dem Laufenden – und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Corona-Hilfen und Schlussabrechnungen weiterhin zur Seite.


📚 Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V., Mitteilung vom 19.06.2025