Aktuelle Mitteilung des DStV vom 05.05.2025
Der demografische Wandel stellt die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen: Immer weniger Fachkräfte stehen zur Verfügung, während die Zahl der Ruheständler steigt.
Die Koalitionspartner wollen mit einem neuen Modell – der Aktivrente – gezielt Anreize schaffen, um ältere Beschäftigte länger im Arbeitsleben zu halten. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dieses Vorhaben grundsätzlich, mahnt aber wichtige Nachbesserungen an.
Was ist die Aktivrente?
Geplant ist, dass Rentnerinnen und Rentner, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen können.
Damit soll die Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver werden.
Allerdings: Die Steuerfreiheit soll voraussichtlich nur für Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gelten – nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Unternehmertätigkeit.
Forderung des DStV: Keine Ungleichbehandlung!
Der DStV weist ausdrücklich darauf hin, dass der Fachkräftemangel alle betrifft – auch Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige:
- Viele Selbstständige verschieben ihren Ruhestand, weil keine geeignete Nachfolge gefunden wird.
- Sie tragen weiterhin zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Fachwissen und Steuereinnahmen bei.
- Eine Gleichbehandlung bei den steuerlichen Anreizen wäre daher angemessen und gerecht.
Zitat von DStV-Präsident StB Torsten Lüth:
„Auch Selbstständige und Unternehmer arbeiten weit über das gesetzliche Rentenalter hinaus. Sie sichern Unternehmen, Arbeitsplätze und Steueraufkommen. Es ist nur fair, wenn auch sie von der Steuerfreiheit profitieren.“
Weitere Punkte zur Umsetzung
- Verzahnung mit der Regelaltersgrenze:
Wer vorzeitig – etwa nach 45 Beitragsjahren – abschlagsfrei in Rente geht, soll erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von der Steuerfreiheit profitieren können.
Der DStV mahnt, diese Einschränkung kritisch zu hinterfragen, um das eigentliche Ziel – Fachkräfte länger zu binden – nicht zu konterkarieren.
Tipp:
Ob Beschäftigte oder Selbstständige: Eine vorausschauende steuerliche Planung im Hinblick auf die Aktivrente kann helfen, finanzielle Vorteile optimal zu nutzen.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 05.05.2025