DStV zur neuen KassenSichV: Klarer, einfacher, umsetzbar?

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) steht erneut vor Änderungen. Ziel ist es, die technischen Vorgaben klarer und die Anwendung einfacher zu machen. Doch ganz ohne Hürden geht es nicht: Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mahnt in seiner Stellungnahme S 07/25 vom 21.08.2025 an, dass keine neuen Rechtsunsicherheiten entstehen und Unternehmen wie Steuerberater nicht durch zusätzliche Kosten oder enge Fristen überlastet werden dürfen.


E-Rechnung soll Belegfunktion übernehmen

Eine wesentliche Neuerung:

  • Kassensysteme, die E-Rechnungen ausstellen können, sollen künftig auf einen separaten Kassenbeleg verzichten dürfen.
  • Damit würde die E-Rechnung nach § 6 KassenSichV die Belegfunktion übernehmen.

Problem:

  • Die europäische CEN-Norm EN 16931 sieht bislang keine Feldbelegung für die nach KassenSichV geforderten Kassendaten vor.
  • Unklarheiten bestehen außerdem bei Rundungsdifferenzen.

👉 Der DStV fordert, die Vorgaben von KassenSichV und E-Rechnung besser aufeinander abzustimmen, um ein praxistaugliches System zu schaffen.


Übergangsregelung beim Zertifizierungsverfahren

Der Änderungsentwurf sieht eine Verlängerung der Zertifizierung bestehender Schutzprofile bis zum 26.02.2027 vor.

  • Vorteil: Mehr Zeit für Anbieter und Unternehmen.
  • Risiko: Wenn die technische Implementierung erst Anfang 2027 erfolgt, fällt die Umsetzung genau in die heiße Phase der Steuererklärungen 2025 – und trifft damit Kanzleien und Unternehmen gleichzeitig mit hohen Arbeitslasten.

👉 Der DStV warnt vor zeitlichen Engpässen und empfiehlt, frühzeitig Handlungsalternativen zu prüfen.


Fazit

Die geplante Änderung der KassenSichV könnte viele Prozesse vereinfachen – insbesondere durch die Nutzung der E-Rechnung als Beleg. Gleichzeitig bleiben technische und organisatorische Unsicherheiten, die dringend geklärt werden müssen.

Für Unternehmen heißt das:

  • Entwicklungen im Blick behalten,
  • rechtzeitig prüfen, ob die eigene Kassen- und Rechnungssoftware anpassungsfähig ist,
  • Übergangsfristen aktiv nutzen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.

👉 Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der neuen Vorgaben und beraten, wie Sie Ihre Systeme rechtzeitig fit machen können.