DStV zur Zukunft der Mehrwertsteuer in Europa: Klarer Kurs für Vereinfachung und Planungssicherheit

Die EU-Kommission hat eine Studie zur Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems gestartet – mit dem Ziel, dieses effizienter, digitaler und weniger anfällig für Betrug zu gestalten. Im Rahmen einer breit angelegten Expertenbefragung konnte auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Positionen einbringen. Zwei zentrale Forderungen stehen im Mittelpunkt: ein allgemeines Reverse-Charge-Verfahren sowie ein Wahlrecht bei der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen.

EU-Studie zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems

Die Europäische Kommission will das aktuelle Mehrwertsteuersystem grundlegend überarbeiten. Schwächen wie Komplexität, hohe Betrugsanfälligkeit und unklare Besteuerungsregeln sollen beseitigt werden. Im Fokus der aktuellen Studie stehen daher insbesondere:

  • Vereinfachung administrativer Prozesse
  • Digitalisierung der Steuererhebung
  • Ökologisierung durch steuerliche Lenkung

Ein zentrales Element der Untersuchung ist eine Online-Umfrage, die sich an Fachleute im Umsatzsteuerrecht richtet. Die Rückmeldungen fließen direkt in die Entwicklung neuer EU-weiten Regelungen ein.

DStV: Klare Unterstützung für das Reverse-Charge-Verfahren

Der DStV hat sich mit einer fundierten Stellungnahme beteiligt und spricht sich dabei entschieden für die Einführung eines allgemeinen Reverse-Charge-Verfahrens aus. Dieses Verfahren verlagert die Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger – mit deutlichen Vorteilen:

  • Reduzierung des Umsatzsteuerbetrugs
  • Erhebliche Vereinfachung bei grenzüberschreitenden Leistungen
  • Effizientere Kontrolle durch Finanzverwaltungen

Der DStV betont, dass eine flächendeckende Anwendung dieses Verfahrens sowohl für Unternehmen als auch für Steuerbehörden eine spürbare Entlastung bringen würde.

Wahlrecht bei Bildungsleistungen: Mehr Rechtssicherheit gefordert

Ein zweiter Schwerpunkt der DStV-Stellungnahme betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen. Aktuell bestehen hier – etwa im Zusammenhang mit § 4 Nr. 21 UStG – erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Steuerbefreiung. Der DStV fordert daher:

  • Ein Wahlrecht für Bildungsanbieter, ob sie ihre Leistungen steuerfrei oder steuerpflichtig anbieten möchten
  • Eine klare Verankerung entsprechender Regelungen in Art. 137 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL)

Dies würde insbesondere für Anbieter im Bereich beruflicher Fort- und Weiterbildung mehr Planungssicherheit schaffen und Rechtsunsicherheit vermeiden.


💬 Fazit: Die Initiative der EU-Kommission zur Reform des Mehrwertsteuersystems trifft auf hohes Interesse in der steuerberatenden Praxis. Der DStV bringt dabei wichtige Impulse ein – mit dem Ziel, die Umsatzbesteuerung in Europa zukunftsfähig, praxisnäher und rechtssicher zu gestalten.

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