E-DRS 32 – Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss veröffentlicht

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 13. Mai 2015 den E-DRS 32 – „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ veröffentlicht. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen sollen konkretisiert und wesentliche Zweifelsfragen adressiert werden. Darüber hinaus soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden.
Den Ausgangspunkt der Erarbeitung des Standards bildete eine kritische und umfassende Durchsicht der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu konkretisierenden Anforderungen an immaterielle Vermögensgegenstände. Insbesondere die Änderung des Aktivierungsverbots von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in ein Aktivierungswahlrecht führt zu einem weiteren Bedarf an Konkretisierungen.

Der Entwurf des DRS 32 kann auf der Internetseite des DRSC eingesehen, Stellungnahmen bis zum 17. Juli 2015 beim DRSC eingereicht werden.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 15.05.2015