EEG-Umlage für Eigenstrom aus KWK

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will die geplante weitere Reduzierung der EEG-Umlage für Eigenstrom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) möglichst schnell gesetzlich festzurren. Sie sei bestrebt, das Verfahren hierzu zügig nach der Sommerpause abzuschließen, erklärt die Regierung in der Antwort (19/4031) auf eine Kleine Anfrage (19/3770) der FDP-Fraktion. Es sei davon auszugehen, dass eine rückwirkende Lösung zum 1. Januar 2018 möglich ist.

Vorausgegangen waren Verhandlungen mit der EU-Kommission über die Weiterführung der verringerten Umlage. Bis Ende vergangenen Jahres galt diese Sonderregelung für Eigenstrom aus KWK-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb genommen wurden. Seitdem müssten Unternehmen die volle EEG-Umlage auf den von ihnen selbst erzeugten Strom zahlen, was der FDP-Fraktion zufolge zu erheblichen Mehrbelastungen führt. Im Sommer einigte sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission auf eine Fortführung.

Den Angaben der Bundesregierung zufolge sind etwa 10.000 Anlagen betroffen. Mit Ausnahme von etwa 200 Anlagen könnten die Betreiber auch weiterhin die bisherige 40 Prozent-Umlage in Anspruch nehmen. „Damit würde sich für 98 Prozent der Anlagen keinerlei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben“, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 643/2018