Einführung des Mindestlohns hatte negative Effekte auf Beschäftigung in Deutschland

Der Mindestlohn hat seit seiner Einführung in Deutschland deutlich messbare Verdrängungseffekte ausgelöst. „In der Summe erhält man Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn zwischen 129.000 und 594.000 Arbeitsplätzen“, schreiben Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden, und Koautoren in einem Aufsatz für den ifo Schnelldienst.

„Anhand der mittlerweile vorliegenden Evaluationsstudien lässt sich einigermaßen gut abschätzen, wie viel Arbeitsvolumen durch den Mindestlohn verdrängt wurde“, erklärt Thum. Ausschlaggebend sei die Verringerung der Arbeitszeit. „Wenn die Firmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, sinkt das insgesamt geleistete Arbeitsvolumen“, schreiben die Autoren. „Gesamtwirtschaftlich handelt es sich ebenfalls um einen Beschäftigungsabbau.“

Dass weniger Arbeitsvolumen verdrängt wurde, als in Prognosen vorhergesagt, sei nicht zuletzt auf die Umgehung des Mindestlohns zurückzuführen. „Wir hatten seinerzeit, je nach Arbeitsmarktmodell, Beschäftigungsverluste zwischen 426.000 und 911.000 Stellen vorhergesagt“, erklärt Thum. „Tatsächlich ist die Umsetzung des Mindestlohns bislang alles andere als umfassend“. Die Daten legen nahe, dass 2016 nur 47 Prozent der Lohnerhöhung erfolgt ist, die man aufgrund der Einführung des Mindestlohns eigentlich hätte beobachten müssen. „Berücksichtigt man dies, läge der vorab prognostizierte Beschäftigungsverlust bei maximal 534.000 Stellen“, sagt Thum. „Der maximal prognostizierte Beschäftigungsverlust wäre damit sogar noch etwas geringer als die festgestellte Obergrenze von 594.000 Stellen.“

Zudem führte der Mindestlohn nicht zur erhofften Einkommenserhöhung bei Geringverdienern. „Im ersten Jahr der Einführung des Mindestlohns machte die Arbeitszeitreduktion die Stundenlohnerhöhungen nahezu vollkommen wett“, schreiben die Autoren. „Aber auch diejenigen Mindestlohnempfänger, die im gleichen Umfang wie bisher arbeiten, haben nicht viel vom Mindestlohn.“

Quelle: ifo Institut, Pressemitteilung vom 15.04.2020

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