Gute Nachrichten für Unternehmen, die regelmäßig Waren aus Drittländern importieren: Der neue Koalitionsvertrag von Union und SPD enthält konkrete Pläne zur Modernisierung der Einfuhrumsatzsteuer. Ziel ist die Einführung eines Verrechnungsmodells, das die Liquidität schont und Bürokratie abbaut. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – und fordert: Jetzt muss es schnell gehen!
🔍 Was ist das Verrechnungsmodell?
Bisher müssen Unternehmen bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beim Zoll zahlen – oft lange, bevor sie den Vorsteuerabzug in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen können. Das bindet Liquidität und sorgt für zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Das geplante Verrechnungsmodell sieht Folgendes vor:
- Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr beim Zoll bezahlt
- Stattdessen wird sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angemeldet und gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen
- Ergebnis: Das Verfahren ist liquiditätsneutral, einfacher und transparenter
💡 Warum ist das so wichtig?
Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spüren die Vorfinanzierungspflicht besonders deutlich. Das Verrechnungsmodell bedeutet:
- ✅ Weniger Verwaltungsaufwand
- ✅ Keine Zwischenfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer
- ✅ Mehr Planbarkeit in der Buchhaltung
- ✅ Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich
DStV-Präsident StB Torsten Lüth:
„Das in den meisten EU-Staaten gängige Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer muss jetzt auch in Deutschland kommen.“
🌍 Europa ist schon weiter
Viele EU-Mitgliedstaaten nutzen das Verrechnungsmodell längst – Deutschland hinkt hier hinterher. Das bisherige System gilt als aufwendig und überholt. Ein Umstieg wäre also nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch ein Schritt zur europäischen Harmonisierung.
🧾 Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?
Sobald das Verrechnungsmodell umgesetzt wird, verbessert sich Ihre Liquidität automatisch:
Keine Vorauszahlung mehr an den Zoll – stattdessen einfache Verrechnung in der Voranmeldung.
Für steuerlich beratene Unternehmen bedeutet das außerdem:
- Einfachere Prozesse
- Weniger Abstimmungsbedarf mit dem Zoll
- Mehr Effizienz in der Buchhaltung
🛠 Unser Tipp
Sprechen Sie uns an, wenn Sie regelmäßig Einfuhren tätigen oder künftig mit Drittländern zusammenarbeiten möchten. Wir prüfen gern mit Ihnen, welche Auswirkungen das Verrechnungsmodell auf Ihre Prozesse hätte – und halten Sie über den Gesetzgebungsstand auf dem Laufenden.
📌 Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.
🗓 Mitteilung vom 02.06.2025