Einkommensteuer: Mehr Netto vom Brutto sichern – Steuerfreibeträge beantragen

Jeden Monat etwas mehr Netto? Das geht ganz legal mit Freibeträgen, die beim Finanzamt beantragt werden. Mit einem solchen Freibetrag können sich Arbeitnehmer direkt ein höheres Nettogehalt sichern und müssen nicht bis zum den nächsten Steuerbescheid warten. Seit Anfang Oktober stehen die neu designten Formulare zur Verfügung.

Vor allem Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, sollten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nachdenken.

Dies können hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben wie zum Beispiel Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten können bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro pro Jahr betragen. Berufsbedingte Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro im Jahr übersteigen.

Die Formulare für das Jahr 2018 stehen ab diesem Monat beim Finanzamt oder online unter https://www.formulare-bfinv.de/ und sind jetzt sogar übersichtlicher gestaltet. Die Freibeträge gelten für zwei Jahre, wenn sich an den persönlichen Lebensumständen nichts ändert. Wichtig: Wer entsprechende Freibeträge erhält, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet dort nach, ob die Freibeträge zutreffend berücksichtigt wurden.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 13.10.2017