BdSt weist auf Gerichtsverhandlung beim Bundesfinanzhof am 04.10.2017 hin
Ehepaare müssen eine für sie nachteilige Berechnung bei der steuerlichen Anerkennung ihrer Pflegeheimkosten nicht hinnehmen, sagt der Bund der Steuerzahler. Deshalb unterstützen wir die Musterklage eines Ehepaars aus Regensburg. Am kommenden Mittwoch, 4. Oktober, wird der Fall beim Bundesfinanzhof verhandelt (Az. VI R 22/16). Zu klären ist, ob die sog. Haushaltsersparnis bei Ehepaaren doppelt abgezogen werden darf, wenn diese gemeinsam – aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit – in ein Heim umziehen.
Der konkrete Fall
Da die Klägerin nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in der Lage war, selbständig einen Haushalt zu führen, zog sie mit ihrem pflegebedürftigen Ehepartner (Pflegestufe 2) im Jahr 2013 in ein Heim. Der bisherige Haushalt der Eheleute wurde aufgelöst. Die Kosten für die Heimunterbringung machte das Paar in der Einkommensteuererklärung abzüglich einer einfachen Haushaltsersparnis geltend. Das Finanzamt reduzierte die abzugsfähigen Kosten jedoch bei jedem Ehepartner um die Haushaltsersparnis, sodass nur noch ein geringer Teil der Pflegeheimkosten steuerlich anerkannt wurde. Inzwischen sind die Kläger verstorben, der Rechtsstreit wird deshalb mit ihren Erben fortgesetzt.
Quelle: Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung vom 28.09.2017