Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 ist am 31. Juli 2025 bereits verstrichen. Wer verpflichtet war, seine Erklärung selbst einzureichen, hat diesen Termin nun versäumt.
👉 Aber es gibt eine gute Nachricht: Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, hat automatisch Zeit bis zum 30. April 2026. Das bedeutet: Sie können Ihre Erklärung immer noch fristgerecht abgeben – wenn Sie sich rechtzeitig beraten lassen.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht zur Abgabe besteht u. a. in folgenden Fällen:
- Ehepaare mit Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) erhalten haben
- Steuerpflichtige mit Nebeneinkünften über 410 € jährlich, z. B. aus Vermietung, Verpachtung oder Nebenjobs
- Personen mit mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder einem Steuerklassenwechsel im Jahr 2024
Wer ausschließlich Arbeitslohn nach Steuerklasse I oder IV bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, ist in der Regel nicht verpflichtet.
Vorteile der Abgabe über den Steuerberater
- Fristverlängerung bis 30. April 2026
- Individuelle Beratung: Prüfung, ob eine freiwillige Abgabe trotz fehlender Pflicht lohnenswert ist
- Optimierungsmöglichkeiten durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
- Sichere digitale Abgabe über ELSTER durch den Steuerberater
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
- Bescheinigungen der Kranken- und Rentenversicherung
- Nachweise über Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld)
- Belege zu Werbungskosten (z. B. Fahrten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten)
- Spendenquittungen
- Unterlagen zu Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Vorsorgeaufwendungen)
- Nachweise zu weiteren Einkünften (Vermietung, Nebentätigkeiten, Kapitaleinkünfte)
- Bescheide über gezahlte Kirchensteuer
- Bankverbindung für Steuererstattung
Fazit
Auch wenn die allgemeine Frist am 31. Juli 2025 abgelaufen ist, können Sie mit Unterstützung eines Steuerberaters noch fristgerecht bis zum 30. April 2026 abgeben. Wer rechtzeitig aktiv wird, spart nicht nur mögliche Verspätungszuschläge, sondern kann auch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren.
💡 Mein Tipp: Warten Sie nicht bis kurz vor Fristende. Je früher Sie Ihre Unterlagen einreichen, desto schneller kann auch die Steuererstattung erfolgen.