Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid

Viele Bescheide zur neuen Grundsteuer enthalten Fehler. So gehen Sie richtig vor:


Schritt 1: Bescheid prüfen

Achten Sie insbesondere auf:

  • richtige Grundstücksfläche
  • richtige Grundstücksart
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr / Gebäudefaktoren
  • Wohn- oder Nutzflächen

Schritt 2: Einspruchsfrist einhalten

Sie haben einen Monat ab Bekanntgabe Zeit.
Frist niemals verstreichen lassen!


Schritt 3: Einspruch einlegen

Ein formloses Schreiben genügt:

  • Aktenzeichen
  • Datum des Bescheids
  • kurze Begründung („Wert zu hoch“, „Bodenrichtwert unzutreffend“, etc.)
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei deutlichen Zweifeln

Schritt 4: Belege und Daten zusammentragen

z. B.:

  • Lagepläne
  • Fotos
  • Auszüge aus dem Bebauungsplan
  • Bodenrichtwertkarten
  • Angaben zur eingeschränkten Bebaubarkeit
  • Vergleichswerte

Schritt 5: Fachliche Bewertung einholen

Wenn der Wert erheblich von der Realität abweicht:

  • Gutachten des Gutachterausschusses
  • Fachliches Stellungnahme eines Immobilienbewerters

Je nach Landkreis gibt es auch vereinfachte und kostengünstigere Kurzgutachten.


Schritt 6: Antwort des Finanzamts abwarten

Das Finanzamt prüft:

  • die Unterlagen
  • die Bodenrichtwerte
  • ggf. die Abweichungen zum Bebauungsplan

Eventuell wird ein korrigierter Bescheid erlassen.


Schritt 7: Weitere Schritte bei Ablehnung

Wenn das Finanzamt den Einspruch zurückweist, können Sie:

  • Klage beim Finanzgericht einreichen
  • auf ein weiteres Gutachten verweisen
  • auf offenkundige Bewertungsfehler argumentieren