Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die aktuelle Statistik zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern veröffentlicht. Die Zahlen für 2024 zeigen: Das Einspruchsverfahren nach der Abgabenordnung bleibt ein wirksames Korrektiv, bevor es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Rechtsweg in Steuersachen – Einspruch als Pflichtschritt
Bevor Steuerpflichtige das Finanzgericht anrufen können, ist in den meisten Fällen ein Einspruch beim Finanzamt erforderlich. Dieses Verfahren gibt der Verwaltung die Chance, die Entscheidung noch einmal zu prüfen. In der Praxis führt das dazu, dass viele Streitigkeiten schon im Einspruchsverfahren erledigt werden – ein Effekt, den man als Filterwirkung bezeichnet.
Weniger Einsprüche im Jahr 2024
- Rückgang um 40,4 % bei den eingelegten Einsprüchen im Vergleich zu 2023.
- Grund: 2023 war die Zahl der Einsprüche aufgrund der Grundsteuerreform stark gestiegen.
- Ende 2024 waren jedoch noch über 10,4 Mio. Einsprüche unerledigt – ein Rekordstand, der überwiegend auf ausgesetzte Verfahren im Zusammenhang mit Musterprozessen zurückzuführen ist.
Wie wurden die Einsprüche erledigt?
Im Jahr 2024 wurden rund 4,1 Mio. Einsprüche abgeschlossen. Die Verteilung zeigt, dass die meisten Verfahren ohne formelle Entscheidung geklärt werden:
- 68,0 % Abhilfe (z. B. weil Steuererklärungen nachgereicht oder Aufwendungen belegt wurden)
- 17,6 % Rücknahme durch Steuerpflichtige
- 12,7 % förmliche Einspruchsentscheidung
- 0,4 % Teil-Einspruchsentscheidungen
- 1,3 % auf andere Weise (z. B. Erledigung durch Änderungsbescheid oder Ablauf einer Außenprüfung)
Klagen weiterhin selten
Nur 1,1 % der erledigten Einsprüche führten im Jahr 2024 zu einer Klage beim Finanzgericht. Die Zahl der Klagen ging weiter zurück:
- 2020: 59.774 Klagen
- 2024: 46.120 Klagen (–2,5 % gegenüber 2023)
Das zeigt, dass der überwiegende Teil der Streitigkeiten bereits außergerichtlich gelöst werden kann.
Fazit
Die Statistik belegt:
- Der Einspruch bleibt ein effektives und schnelles Mittel, um fehlerhafte Bescheide zu korrigieren.
- Nur ein kleiner Bruchteil der Fälle muss vor Gericht geklärt werden.
- Die weiterhin hohe Zahl unerledigter Einsprüche ist vor allem ein Nachhall der Grundsteuerreform.
👉 Tipp für Steuerpflichtige: Wer Zweifel an seinem Steuerbescheid hat, sollte die Einspruchsfrist von einem Monat ernst nehmen und rechtzeitig handeln. Oft lassen sich Fehler im außergerichtlichen Verfahren schnell und ohne Klage beheben.