Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token

Mit dem BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ gibt das Bundesministerium der Finanzen den Praktikern in Finanzverwaltung und Wirtschaft, aber auch den einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung nicht nur von Bitcoin an die Hand. Das BMF-Schreiben wurde in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet. Behandelt werden neben dem An- und Verkauf virtueller Währungen und sonstiger Token insbesondere die Blockerstellung, die bei Bitcoin Mining genannt wird. Daneben beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

  • Das vollständige Schreiben finden Sie hier

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-2256 / 19 / 10003 :001 vom 10.05.2022