Einführung der elektronischen Bescheinigung: Modernisierung der Mehrwertsteuerprozesse in der EU
Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) hat am 10. Dezember 2024 die Einführung einer elektronischen Bescheinigung zur Mehrwertsteuerbefreiung beschlossen. Diese wird die bisherige Papierbescheinigung ablösen und betrifft Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die nach Artikel 151 der Mehrwertsteuerrichtlinie (Abs. 1, Unterabs. 1) von der Steuer befreit sind.
Hintergrund und Anwendungsbereich Die elektronische Bescheinigung bestätigt, dass ein Umsatz für eine der spezifischen Steuerbefreiungen in Frage kommt. Sie betrifft insbesondere:
- Diplomatische und konsularische Vertretungen,
- Internationale Einrichtungen,
- Streitkräfte, die in Mitgliedstaaten stationiert sind.
Die antragstellende Einrichtung oder Privatperson, die eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen erhält, stellt die Bescheinigung elektronisch aus und signiert sie zusammen mit dem Aufnahmemitgliedstaat.
Umsetzungszeitraum und Fristen Ein Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2032 ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, sowohl die elektronische als auch die Papierbescheinigung zu verwenden. Nach diesem Datum wird ausschließlich die elektronische Bescheinigung gültig sein.
Wichtige Meilensteine:
- Bis 30.06.2031: Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten.
- Bis 30.06.2032: Parallelbetrieb von Papier- und elektronischer Bescheinigung.
- Ab 01.07.2032: Ausschließliche Nutzung der elektronischen Bescheinigung.
Technische Umsetzung Die EU-Kommission wird Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der technischen Spezifikationen und des Formats der elektronischen Bescheinigung erlassen. Die Kommission ist zudem für die Pflege, das Hosting und die Verwaltung des zentralen IT-Systems verantwortlich, über das die elektronische Bescheinigung gespeichert und bearbeitet wird.
Bedeutung für Unternehmen und Einrichtungen Die Umstellung auf elektronische Bescheinigungen bietet zahlreiche Vorteile:
- Effizienz: Schnellere Bearbeitung und geringerer Verwaltungsaufwand,
- Transparenz: Leichtere Nachverfolgung und weniger Fehlerquellen,
- Sicherheit: Elektronische Signaturen erhöhen die Sicherheit und Authentizität der Bescheinigungen.
Was müssen Unternehmen und Einrichtungen beachten?
- Rechtzeitige Anpassung der internen Prozesse an die neuen Anforderungen,
- Integration der elektronischen Bescheinigung in bestehende IT-Systeme,
- Schulung von Mitarbeitern zur Nutzung des neuen Systems.
Fazit Die Einführung der elektronischen Bescheinigung stellt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung von steuerlichen Prozessen in der EU dar. Unternehmen und internationale Einrichtungen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um von den Vorteilen zu profitieren und den Übergang reibungslos zu gestalten.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 17. Dezember 2024