Energie-Verordnung zugestimmt

Der Finanzausschuss hat am 18.12.2019 der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung ( 19/15312 ) zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes zugestimmt. Für die Verordnung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion lehnte ab, die FDP-Fraktion und die Linksfraktion enthielten sich. Die Verordnung enthält unter anderem detaillierte Vorschriften zur Dämmung von Wänden, von Dachflächen und zur Wärmedämmung von Geschossdecken. Außerdem sind Regelungen zur Erneuerung der Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen enthalten.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.12.2019