Entschädigungsleistung für einen Nießbrauchverzicht, der zur Beendigung der durch den Nießbrauch bedingten Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führt, stellt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dar
FG Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 22.12.2017 zum Urteil 5 K 207/13 vom 11.05.2016 (nrkr – BFH-Az.: VI R 26/17)
Die Entscheidung enthält umfangreiche Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung zum sog. Vorbehaltsnießbrauch (ein Elternteil übereignet den Hof im Wege vorweg genommener Erbfolge an ein Kind und behält sich einen Nießbrauch an dem Betrieb bis an sein Lebensende vor) in Abgrenzung zur sog. „Rheinischen Hofübergabe“ (der neue Eigentümer übernimmt von dem Vorbehaltsnießbraucher auch die aktive Bewirtschaftung). Zu den Konsequenzen einer Veräußerung hat der Senat folgendes erkannt: Veräußere der Eigentümer Betriebsgrundstücke, so müsse er die Veräußerungsgewinne versteuern. Bestehe ein Vorbehaltsnießbrauch, würden die Gewinne aus der Veräußerung von Betriebsgrundstücken dem Eigentümer zugerechnet. Sei der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen eines Nießbrauchrechts bewirtschaftet worden und beende der Berechtigte diese Tätigkeit durch Aufgabe dieses Nießbrauchrechts gegen Zahlung einer Entschädigung, sei die Entschädigung in voller Höhe im Rahmen des § 14 EStG steuerlich zu erfassen.
Der BFH hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil die Revision zugelassen (dortiges Aktenzeichen VI R 26/17). Die Entscheidung wurde deswegen nachträglich veröffentlicht.
Quelle: FG Schleswig-Holstein, Newsletter IV/2017