Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuer: Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz

„Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl. I S. XXXX) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.“

Hinweis der Redaktion

Das der geplanten befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas zugrunde liegende Gesetz ist derzeit noch nicht verabschiedet (Stand: 1. Lesung Bundestag). Am 26.09.2022 soll zu dem Vorhaben eine öffentliche Anhörung im Bundestag abgehalten werden.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 22.09.2022