BMF-Mitteilung vom 05.09.2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die Aufhebung der Freizone Cuxhaven vorsieht und zugleich eine Reihe weiterer gesetzlicher Anpassungen umfasst. Ziel ist es, bestehende Regelungen zu modernisieren, an den Unionszollkodex anzupassen und steuerliche Entlastungen neu zu strukturieren.
Aufhebung der Freizone Cuxhaven
Die Freizone Cuxhaven, eine der letzten verbliebenen Zollfreizonen in Deutschland, soll aufgehoben werden. Damit wird der Standort in das allgemeine Zollgebiet integriert. Hintergrund ist die Vereinheitlichung der zollrechtlichen Rahmenbedingungen und die Anpassung an europäische Vorgaben.
Anpassungen im Zollverwaltungsgesetz und im Truppenzollgesetz
Neben der Freizonenregelung betrifft der Entwurf auch Änderungen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) sowie im Truppenzollgesetz (TrZollG).
- Ziel ist eine klare Rechtsgrundlage für die bußgeldrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften.
- Damit sollen bestehende Vollzugsdefizite beseitigt und die Handhabbarkeit für Verwaltung und Betroffene verbessert werden.
Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel
Ein besonders praxisrelevanter Bestandteil ist die Änderung des Energiesteuergesetzes:
- Zum 1. Januar 2026 wird die Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe („Agrardiesel“) vollständig wiedereingeführt.
- Die Entlastung gilt nicht nur für Gasöl, sondern auch für den Einsatz gleichgestellter Energieerzeugnisse.
Damit wird eine für die Branche zentrale Fördermaßnahme wieder in Kraft gesetzt, die zuletzt eingeschränkt war.
Redaktionelle Änderungen
Darüber hinaus enthält der Entwurf zahlreiche redaktionelle Anpassungen:
- Aktualisierung von Verweisen in der Abgabenordnung (AO), dem ZollVG und dem TrZollG.
- Umsetzung technischer Änderungen im Zusammenhang mit dem Unionszollkodex.
Fazit
Der Gesetzentwurf verfolgt mehrere Ziele:
- Aufhebung einer Sonderregelung (Freizone Cuxhaven).
- Stärkung der zollrechtlichen Durchsetzung durch klarere Bußgeldregelungen.
- Entlastung der Landwirtschaft durch die Rückkehr des Agrardiesels.
- Rechtsvereinheitlichung durch redaktionelle Anpassungen.
Sobald der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess eingebracht wird, bleibt abzuwarten, ob sich noch Änderungen im Detail ergeben – insbesondere bei der steuerlichen Entlastung im Energiesteuerrecht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 05.09.2025