Am 4. Oktober 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes veröffentlicht. In den letzten Jahren wurde der Anlegerschutz bereits durch verschiedene Gesetze, wie das Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 und das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes von 2021, erheblich verbessert. Angesichts der fortschreitenden Entwicklungen auf den Finanzmärkten und den gesammelten Erfahrungen aus der Praxis ist es nun an der Zeit, weitere Anpassungen vorzunehmen.
Wesentliche Inhalte des Entwurfs
Der Referentenentwurf sieht vor, das Vermögensanlagengesetz sowie ergänzend das Wertpapierhandelsgesetz und das Wertpapierprospektgesetz anzupassen. Ziel dieser Änderungen ist es, den Anlegerschutz weiter zu verbessern und die Transparenz im Bereich der Vermögensanlagen zu erhöhen.
Fristen zur Stellungnahme
Interessierte können bis spätestens 23. Oktober 2024 Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Diese sind an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: VIIB5@bmf.bund.de.
Weitere Informationen
Den vollständigen Referentenentwurf und weitere Details finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen