Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes


Am 07. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) veröffentlicht.

Der Entwurf knüpft inhaltlich an den früheren Entwurf zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen (BT-Drs. 20/8669) an, der mit dem Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität unterlag.


Zentrale Inhalte des Entwurfs

1. Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen

  • Konkretisierung, wer in welchem Umfang steuerliche Hilfe erbringen darf.
  • Ziel: Rechtssicherheit und Klarheit für nicht-berufsmäßige Helfer.

2. Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung

  • Erlaubnis für Tax Law Clinics an Hochschulen oder im Hochschulumfeld.
  • Studierende können unter fachlicher Anleitung praktische Erfahrungen sammeln.

3. Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

  • Anpassungen an aktuelle Beratungsrealitäten.
  • Teilweise Modifikationen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

4. Wegfall des Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen

  • Steuerberater:innen müssen künftig nicht mehr zwingend persönlich jede Beratungsstelle leiten.
  • Ziel: organisatorische Flexibilisierung.

5. Sicherstellung des Fremdbesitzverbots

  • Neue Vorschriften zur Beteiligung von Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.
  • Klarstellung: Fremdbesitzverbot bleibt gewahrt.

6. Erweiterung der Vollmachtvermutung in der AO

  • Künftig auch Notare und Patentanwälte in die Vollmachtvermutung einbezogen.
  • Vereinfachung bei der Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

Bedeutung für die Praxis

  • Für Steuerberater:innen: Mehr Flexibilität bei Niederlassungen, klare Regeln bei Kooperationen mit WP-/Buchprüfungsgesellschaften.
  • Für Hochschulen: Förderung praxisorientierter Ausbildung durch Tax Law Clinics.
  • Für Mandanten: Vereinfachte Verfahren, wenn Notare oder Patentanwälte einbezogen sind.
  • Für Lohnsteuerhilfevereine: Anpassung an moderne Beratungsanforderungen.

Übersicht: Änderungen durch das 9. StBerG-Änderungsgesetz (Entwurf, 07.08.2025)

ThemaBisherige RegelungGeplante Änderung
Beschränkte Hilfeleistung in SteuersachenTeilweise unklare Abgrenzung, wer in welchem Umfang steuerlich beraten darfPräzisierte Befugnisregelungen – klare Vorgaben für zulässige beschränkte Hilfe
Unentgeltliche HilfeleistungNur sehr eingeschränkt möglichErweiterung: Einrichtung von Tax Law Clinics an Hochschulen erlaubt
LohnsteuerhilfevereineRegelungen teilweise veraltetModernisierte Vorschriften, angepasst an aktuelle Beratungsrealitäten
Leitung weiterer BeratungsstellenJede Beratungsstelle musste durch eine/n Steuerberater/in persönlich geleitet werdenWegfall des Leitungserfordernisses – mehr organisatorische Flexibilität
FremdbesitzverbotGefahr von Unklarheiten bei Beteiligungen von WP-/BuchprüfungsgesellschaftenNeue Vorschrift zur Sicherstellung des Fremdbesitzverbots
Vollmachtvermutung (AO)Nur für Steuerberater:innen und RechtsanwälteErweiterung: künftig auch für Notare und Patentanwälte

Fazit

Der Entwurf zur Änderung des StBerG setzt die Modernisierung des Berufsrechts fort. Besonders hervorzuheben sind die Öffnung für neue Ausbildungsformate (Tax Law Clinics), die Flexibilisierung bei Beratungsstellen und die Stärkung des Fremdbesitzverbots.

Damit wird der rechtliche Rahmen für steuerberatende Berufe klarer und zeitgemäßer gestaltet.

👉 Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.