Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage ( 19/2507 ) vorgelegt. Inhaltlich entspricht er dem zuvor eingebrachten Entwurf der Bundesregierung ( 19/2439 ). Mit dem Rechtsschutzinstrument für von Anbietern geschädigte Verbraucher sollen eingetragene Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern das Vorliegen anspruchsbegründender Voraussetzungen feststellen zu lassen, heißt es in dem Entwurf. Das Musterfeststellungsurteil solle eine Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucher entfalten. Angesichts des erforderlichen hohen Aufwands im Einzelfall sähen Betroffene oft von einer Klage ab, und der unrechtmäßig erlangte Gewinn verbleibe bei dem Anbieter.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 379/2018