BMF, Mitteilung vom 22.08.2025
Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode sieht eine Investitionsoffensive sowie Strukturreformen vor, um das Wirtschaftswachstum in Deutschland zu fördern. Ein zentraler Baustein ist das neue Standortfördergesetz (StoFöG), das am 28. Mai 2025 im Rahmen eines Sofortprogramms beschlossen und nun als Referentenentwurf veröffentlicht wurde.
Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern und zugleich den Finanzplatz Deutschland zu stärken.
Kernelemente des Gesetzentwurfs
Das StoFöG konzentriert sich auf steuerliche Impulse und bessere Finanzierungsbedingungen. Wichtige Maßnahmen sind:
- Bessere Finanzierung für kleine Unternehmen und Start-ups
Zugang zu Kapital soll erleichtert werden, insbesondere durch Anreize für Risikokapital und Beteiligungsfinanzierungen. - Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur
Fonds sollen verstärkt in nachhaltige Projekte investieren können – ein Beitrag zur Energiewende und Modernisierung der Infrastruktur. - Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich
Aufsichtliche Prozesse bei der BaFin sollen verschlankt werden – ohne Abstriche beim Verbraucherschutz. - Umsetzung europäischer Kapitalmarktreformen
Standortfreundliche Einführung von EU-Rechtsakten wie dem Listing Act, ESAP und der MIFIR-Überarbeitung zur Stärkung des Kapitalmarktes.
Was bedeutet das für Unternehmen und Investoren?
- Start-ups und KMU: Bessere Chancen auf Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung.
- Investoren: Neue steuerliche Anreize und vereinfachte Rahmenbedingungen für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien.
- Finanzmarktteilnehmer: Weniger bürokratische Hürden, schnellere Genehmigungs- und Prüfprozesse.
Fazit
Das StoFöG verfolgt das Ziel, Wachstum und Investitionen in Deutschland zu stärken. Besonders spannend ist die geplante Förderung von Venture Capital und der Ausbau nachhaltiger Investitionen. Unternehmen, Gründer und Investoren sollten die weitere Entwicklung im Blick behalten – konkrete steuerliche Anreize könnten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.