Entwurf veröffentlicht: BMF konkretisiert E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze ab 2025

📅 Veröffentlicht: 26. Juni 2025
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Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eingeführt – ein Meilenstein in der digitalen Transformation der Steuerverwaltung.

Bereits am 15. Oktober 2024 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erste Vorgaben zur Umsetzung veröffentlicht (Link zur Fundstelle). Nun liegt der Entwurf eines zweiten BMF-Schreibens vom 26. Juni 2025 vor – begleitet von einem Anpassungsentwurf des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE).

📘 Hintergrund: Was regelt der neue Entwurf?

Der nun veröffentlichte koordinierte Ländererlass (Aktenzeichen: III C 2 – S 7287-a/00019/007/230) konkretisiert die praktische Anwendung der E-Rechnungspflicht, insbesondere:

  • Definition und Formatanforderungen an eine gültige E-Rechnung (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.0.1)
  • Abgrenzung zu anderen Rechnungstypen (PDF, Papier etc.)
  • Verfahren zur Übermittlung und Archivierung
  • Sonderregelungen und Übergangsvorschriften
  • Konsequenzen bei fehlerhaften oder nicht konformen Rechnungen

Damit wird der rechtliche Rahmen im UStAE systematisch erweitert und den neuen Vorgaben angepasst.


🕵️ Warum ist dieser Entwurf so wichtig?

Obwohl es sich noch nicht um die endgültige Fassung handelt, ist der Entwurf bereits von hoher praktischer Relevanz:

  • Unternehmen müssen ihre Rechnungsprozesse jetzt umstellen oder überprüfen.
  • Fehlerhafte Rechnungen ab 2025 können zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen.
  • Auch Kleinunternehmer, juristische Personen und andere Sonderfälle werden im Entwurf präzise adressiert.

Das BMF hat den Entwurf den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt – eine Beteiligung über Branchenverbände ist daher möglich. Die finale Veröffentlichung des Schreibens ist für das 4. Quartal 2025 angekündigt.


📌 Was müssen Unternehmen jetzt tun?

  1. Rechnungsprozesse prüfen: Sind Format, Datenstruktur und Versandweg E-Rechnungs-konform?
  2. Systeme anpassen: Unterstützt Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software XRechnung oder ZUGFeRD 2.0.1?
  3. Personal schulen: Rechnungssteller und -empfänger müssen mit der Umstellung vertraut sein.
  4. Aufbewahrung sicherstellen: Die strukturierte Datei ist acht Jahre im Originalformat zu archivieren.

🧭 Unsere Empfehlung

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist verpflichtend – aber auch eine Chance: Wer jetzt auf automatisierte und digitale Prozesse setzt, spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch steuerliche Risiken.

📞 Sprechen Sie uns an, wenn Sie bei der Umsetzung Unterstützung benötigen – wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zur rechtskonformen E-Rechnung!


🔗 Quellen & weitere Informationen: