Entwurf zur EU-GmbH „bedarf deutlicher Nachbesserungen“

DIHK kritisiert u. a. Schnellgründungsverfahren

Mit der Einführung einer Societas Unius Personae (SUP) will die EU-Kommission vor allem Mittelständlern grenzüberschreitendes Wirtschaften erleichtern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bewertet den Vorschlag jedoch skeptisch.

Die geplante „EU-GmbH mit einem einzigen Gesellschafter“ soll von einer natürlichen oder einer juristischen Person gegründet werden können. Sie zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass keine Kapitalansparpflicht besteht und das Mindestkapital lediglich einen Euro beträgt.

Eine Bindung von Satzungs- und Verwaltungssitz ist nicht vorgesehen. Die Eintragung in dem ausgewählten Handelsregister soll online erfolgen und nach maximal drei Werktagen abgeschlossen sein. Dabei muss der Gründer nicht extra in das Land der Eintragung reisen; eine Identitätsprüfung wäre für die Mitgliedstaaten fakultativ.

Stephan Wernicke, Bereichsleiter Recht beim DIHK, sieht in diesem „Schnellgründungsverfahren“ einen der größten Kritikpunkte am Kommissionsentwurf: „Der öffentliche Glaube des Handelsregisters ist in Gefahr“, warnte er.

Zudem würde mit dem Kommissionsvorschlag nur das Gründungs- und Haftungsregime der neuen Gesellschaft harmonisiert, darüber hinaus würde die SUP nach nationalem Recht unterliegen. Damit gäbe es faktisch nicht nur eine, sondern (derzeit noch) 28 neue Gesellschaftsformen in der EU.

Der DIHK fordert deshalb, die SUP als supranationale Rechtsform anzulegen: „Nur eine solche Ausgestaltung entspräche dem Bedürfnis der Unternehmen“, betonte Chefjustiziar Wernicke, und er fasste zusammen: „Der Entwurf bedarf deutlicher Nachbesserungen.“

Quelle: DIHK, Mitteilung vom 25.07.2014