Entwürfe der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2014

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Entwürfe der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2014 bekannt gemacht.

Die endgültigen Programmablaufpläne werden bekanntgemacht, wenn die Beitragssätze in der Sozialversicherung für 2014 feststehen. Die Beitragssätze finden Berücksichtigung in den Programmablaufplänen und beeinflussen über die Vorsorgepauschale regelmäßig die Höhe der Lohnsteuer.

Die Programmablaufpläne finden Sie auf den Seiten des BMF.

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2014

Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2014 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

Quelle: BMF, Mitteilung vom 07.11.2013