Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024: Festgesetzte Steuer steigt auf Rekordwert von 13,3 Milliarden Euro

Am 3. September 2025 veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuelle Zahlen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer für das Jahr 2024. Das Ergebnis: Die festgesetzte Steuer ist deutlich gestiegen und hat einen neuen Höchstwert erreicht.

Zentrale Ergebnisse im Überblick

  • Gesamte Steuerlast: 13,3 Milliarden Euro (+12,3 % gegenüber 2023).
  • Aufteilung: 8,5 Milliarden Euro Erbschaftsteuer (+9,5 %) und 4,8 Milliarden Euro Schenkungsteuer (+17,8 %).
  • Übertragene Vermögen: 113,2 Milliarden Euro (-6,8 % im Vergleich zum Vorjahr).
  • Betriebsvermögen: Rückgang um 27,9 % auf 21,5 Milliarden Euro.
  • Erbschaften: Steuerlich berücksichtigtes Vermögen stieg um 4,8 % auf 64,1 Milliarden Euro.
  • Schenkungen: Vermögensübertragungen gingen um 18,6 % auf 49,1 Milliarden Euro zurück.
  • Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG: Rückgang vor allem bei Schenkungen (-47,1 %).

Ursachen für die Entwicklung

  1. Weniger Betriebsvermögen und Unternehmensanteile
    • Besonders stark sank das übertragene Betriebsvermögen über 26 Mio. Euro („Großerwerbe“) – bei Erbschaften um 13,9 %, bei Schenkungen sogar um 53,0 %.
    • Auch Anteile an Kapitalgesellschaften gingen deutlich zurück (-34,1 % bei Schenkungen).
  2. Stabiles Grundvermögen und übriges Vermögen
    • Trotz des Rückgangs bei Betriebsvermögen legte das übertragene Grundvermögen leicht zu (+1,7 %).
    • Bankguthaben, Wertpapiere und sonstiges übriges Vermögen stiegen ebenfalls geringfügig an.
  3. Schwankungen bei den Steuerbegünstigungen
    • Die Begünstigungen nach § 13a ErbStG sind besonders bei Schenkungen stark gesunken. Nach dem außergewöhnlich hohen Niveau 2023 bewegen sie sich nun wieder auf dem Stand von 2022.

Bedeutung für die Praxis

Die aktuellen Zahlen zeigen:

  • Höhere Steuerbelastung: Trotz rückläufigem Gesamtvolumen an übertragenem Vermögen stieg die Steuerlast spürbar an.
  • Gestaltungspotenzial sinkt: Vor allem im Bereich der Schenkungen haben die deutlich geringeren Begünstigungen nach § 13a ErbStG die Steuerlast erhöht.
  • Frühzeitige Nachfolgeplanung gewinnt an Bedeutung: Wer Betriebsvermögen oder Gesellschaftsanteile übertragen möchte, sollte rechtzeitig steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten prüfen – insbesondere Freibeträge, Verschonungsregelungen und Übertragungszeitpunkte.

Fazit

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Besonders auffällig sind die Rückgänge bei großen Betriebsvermögensübertragungen und Unternehmensanteilen. Für Unternehmerfamilien und Vermögensinhaber wird eine vorausschauende Nachfolgeplanung damit wichtiger denn je.

👉 Unser Tipp: Lassen Sie rechtzeitig prüfen, wie Sie Freibeträge, Verschonungsabschläge und steueroptimierte Übertragungsmodelle nutzen können. So sichern Sie Vermögen und vermeiden unnötige Steuerlasten.