Ein Urteil des Finanzgerichts Münster hat für Aufsehen gesorgt: Wohnungsunternehmen, die neben der Vermietung auch gewisse Zusatzleistungen erbringen, laufen Gefahr, dass ihr Grundbesitz dennoch als schädliches Verwaltungsvermögen gilt. Das hätte zur Folge, dass keine steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen nach § 13a und § 13b ErbStG in Anspruch genommen werden können.
⚖ Worum geht es?
Im Streitfall betrieb eine Gesellschaft die Vermietung zahlreicher Wohnungen. Zusätzlich wurden Leistungen wie:
- Stromlieferung,
- Reinigungsdienste,
- Hausmeisterservice und
- kleinere handwerkliche Tätigkeiten
angeboten. Dennoch erkannte das FG Münster keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG an. Die Richter stufen den gesamten Grundbesitz als schädliches Verwaltungsvermögen ein.
📌 Warum ist das wichtig?
Wird Grundbesitz als Verwaltungsvermögen eingestuft, entfallen die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen (z. B. 85 % oder 100 % Verschonung). Für Wohnungsunternehmen kann dies bei einer Betriebsnachfolge oder Schenkung zu erheblichen Steuerbelastungen führen.
🔍 Was sagt das Gesetz (§ 13b ErbStG)?
Grundbesitz ist nur dann begünstigt, wenn:
- der Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen liegt und
- dies einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert.
Letzterer liegt laut Rechtsprechung nur dann vor, wenn die Tätigkeit über die private Vermögensverwaltung deutlich hinausgeht.
❗ Was hat das FG Münster entschieden?
- Die erbrachten Zusatzleistungen seien nicht über das Übliche hinausgehend.
- Eine echte gewerbliche Organisation liege nicht vor.
- Auch bei einer Vielzahl an Wohnungen sei die Art der Leistungen entscheidend – nicht die Menge.
Die Konsequenz: Keine Steuervergünstigung – der gesamte Wohnungsbestand gilt als schädliches Verwaltungsvermögen.
🧭 Was ist jetzt zu tun?
- Einsprüche offenhalten: Gegen Steuerbescheide, bei denen diese Frage relevant ist, Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen (Verweis auf anhängiges BFH-Verfahren, Az. beim II. Senat).
- Leistungskatalog prüfen: Wenn Sie zusätzliche Leistungen anbieten, sollten Sie mit uns gemeinsam prüfen, ob diese über das Maß der üblichen Verwaltung hinausgehen.
- Strukturberatung: In manchen Fällen kann eine Trennung von Vermietung und Zusatzleistungen oder eine gewerbliche Organisationseinheit zur steuerlichen Optimierung beitragen.
📞 Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Gesellschaft unter die Begünstigungsregeln fällt und wie Sie sich rechtzeitig absichern können – gerade im Hinblick auf geplante Schenkungen oder Erbfälle.