Beim Erben und Vererben geht es nicht selten um hohe Summen – oft im Millionenbereich. Das liegt nicht nur an steigenden Immobilienwerten und Vermögensanlagen, sondern auch an komplexen Familienkonstellationen und internationalen Verbindungen. Umso wichtiger ist es, typische Irrtümer zu vermeiden und sich frühzeitig steuerlich beraten zu lassen.
Wir zeigen Ihnen, worauf es wirklich ankommt – und welche steuerlichen und rechtlichen Fallstricke Sie vermeiden sollten.
💰 Warum die Nachlassplanung so entscheidend ist
Gerade in Regionen wie München, Frankfurt, Stuttgart oder Berlin reicht oft die Vererbung eines Einfamilienhauses, um hohe steuerliche Belastungen auszulösen. Denn Immobilienwerte, Betriebsvermögen oder Auslandsdepots summieren sich schnell auf Millionenbeträge – mit entsprechenden Konsequenzen für die Erbschaftsteuer.
⚠️ Häufige Missverständnisse beim Thema Erbe
„Ein handschriftliches Testament reicht nicht.“
Falsch. Ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament – selbst auf einem Bierdeckel – kann gültig sein. Doch Vorsicht: unklare Formulierungen führen häufig zu langwierigen Streitigkeiten.
„Das Testament wird automatisch gefunden.“
Nicht unbedingt. Nur Testamente in amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht werden garantiert berücksichtigt. Privat aufbewahrte Testamente können verschwinden, zerstört oder übersehen werden.
„Ein Erbschein ist immer erforderlich.“
Nein. Notarielle Testamente oder Bankvollmachten über den Todesfall hinaus können den Erbschein überflüssig machen – das spart Zeit, Kosten und bürokratischen Aufwand.
„Steuern spielen beim Erben keine Rolle.“
Ein gefährlicher Irrtum. Die Erbschaftsteuer kann – je nach Verwandtschaftsgrad – bis zu 50 % betragen. Gerade Lebensgefährten, Geschwister oder entfernte Verwandte erhalten nur geringe Freibeträge.
🧾 Wichtige Praxistipps für Ihr Testament und Ihre Nachlassplanung
- Personen exakt benennen: Vorname, Nachname, Geburtsdatum – nicht nur „meine Tochter Anna“.
- Erbquoten klar angeben: z. B. „Mein Sohn erhält 75 %, meine Tochter 25 %“.
- Notarielle Beurkundung erwägen, vor allem bei Immobilien.
- Testament sicher hinterlegen: Für unter 100 € beim Nachlassgericht – damit es im Todesfall auch gefunden wird.
- Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilen: So bleiben Konten für Erben zugänglich.
- Frühzeitig steuerlich beraten lassen – insbesondere bei größeren Vermögenswerten oder Patchwork-Konstellationen.
🧠 Unser Steuer-Tipp: Die Erbschaftsteuerfalle kennen
Hier die aktuellen Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad (Stand 2025):
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
---|---|
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder / Stiefkinder | 400.000 € |
Enkel (wenn Kind des Erblassers verstorben ist) | 400.000 € |
Enkel (sonst) | 200.000 € |
Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € |
Lebensgefährten ohne Trauschein / Freunde | 20.000 € |
Beispiel: Eine Immobilie im Wert von 2 Mio. € wird an eine unverheiratete Lebensgefährtin vererbt. Ihr Freibetrag beträgt lediglich 20.000 €.
Ergebnis: 1,98 Mio. € steuerpflichtig – bis zu 30 % Steuerlast.
🧭 Fazit: Wer richtig plant, spart Streit und Steuern
Ein Testament sollte klar, durchdacht und rechtssicher formuliert sein – am besten mit professioneller Hilfe. Eine steuerlich kluge Nachlassregelung schützt Ihre Erben, spart bares Geld und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird.
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