Ergebnisse der 142. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 06. bis 08.05.2013 in Weimar

Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden von 600 Mrd. Euro im Jahr 2012 auf rund 705 Mrd. Euro im Jahr 2017 steigen.

Bund, Länder und Gemeinden können damit auch in den nächsten Jahren mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnen. Das ergab die 142. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die vom 06. bis 08.05.2013 in Weimar stattgefunden hat.

Die Steuerschätzer haben ihre letzte Prognose vom Oktober 2012 insgesamt leicht nach unten korrigiert.

In dem Ergebnis spiegelt sich nicht zuletzt die gute Verfassung des Arbeitsmarktes mit einem historischen Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen und steigenden Löhnen wider. Die deutschen Unternehmen sind international wettbewerbsfähig und erfolgreich, Deutschland genießt international hohes Vertrauen.

Die Veränderungen der Schätzergebnisse gegenüber dem Oktober 2012 fallen auf den einzelnen staatlichen Ebenen unterschiedlich aus. Während Bund (2013: – 1,8 Mrd. Euro) und Länder (2013: – 1,0 Mrd. Euro) gegenüber der letzten Steuerschätzung für das Jahr 2013 von Mindereinnahmen ausgehen müssen, bleiben die Einnahmen der Gemeinden auf dem Niveau der Schätzung vom Oktober 2012. Ursachen für die Abweichungen sind vor allem die zwischenzeitlich beschlossenen Steuerentlastungen und hier besonders die Erhöhung des Grundfreibetrags im Zuge des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression, die in den Haushaltsplanungen des Bundes bereits berücksichtigt sind.

Eckwertebeschluss 2014 und Finanzplanung des Bundes

Für den Bund untermauern die Ergebnisse dieser Steuerschätzung die Ansätze im Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2014 und zum Finanzplan bis 2017 vom 13.03.2013. Damit ist sichergestellt, dass der Bund im Jahr 2014 erstmals seit Jahrzehnten einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen wird. Die Ergebnisse der Steuerschätzung fließen nun in den Haushaltsentwurf 2014 bzw. in die neue Finanzplanung des Bundes ein. Das Bundeskabinett wird beides voraussichtlich am 26.06.2013 beschließen.

Der stabile Zuwachs der Steuereinnahmen in Verbindung mit einer Politik des moderaten Ausgabenwachstums stellt auch für die nächsten Jahre sicher, dass Deutschland die nationalen und europäischen Defizitregeln mit gutem Sicherheitsabstand einhalten wird.

Zusammenfassung der Schätzergebnisse

Verglichen mit der Steuerschätzung vom Oktober 2012 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2013 um – 2,8 Mrd. Euro bzw. – 0,5 % geringer ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von – 1,8 Mrd. Euro, die unter anderem auf die Anpassung des Grundfreibetrags an das gestiegene Existenzminimum zurückzuführen sind. Die Länder müssen ebenfalls von niedrigeren Steuereinnahmen ausgehen (- 1,0 Mrd. Euro). Die Einnahmeerwartung für die Gemeinden bleibt in etwa unverändert.

Auch in den Jahren 2014 bis 2017 wird das Steueraufkommen insgesamt betrachtet leicht unter dem Schätzergebnis vom Oktober 2012 liegen. Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen sind dabei unterschiedlich. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für das Jahr 2014 um – 3,8 Mrd. Euro (Bund: – 1,8 Mrd. Euro), 2015 um – 2,3 Mrd. Euro (Bund: – 0,8 Mrd. Euro), 2016 um – 2,2 Mrd. Euro (Bund: + 3,5 Mrd. Euro) und 2017 um – 2,1 Mrd. Euro (Bund: + 1,3 Mrd. Euro) angepasst. Die zu erwartenden Mehreinnahmen des Bundes in den Jahren 2016 und 2017 gehen dabei auf niedrigere EU-Abführungen zurück.

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. In ihrer Frühjahrsprojektion erwartet die Bundesregierung für dieses Jahr einen Anstieg des BIP um real 0,5%. Dabei wird davon ausgegangen, dass im 1. Quartal 2013 eine wirtschaftliche Stabilisierung eingetreten ist. Für den weiteren Jahresverlauf wird mit einer Stärkung der wirtschaftlichen Auftriebskräfte gerechnet.

Im Schätzzeitraum 2013 bis 2017 werden für das nominale Bruttoinlandsprodukt nunmehr Veränderungsraten von 2,2% (2013), 3,3% (2014), 3,0% (2015), 3,0% (2016) und 3,0% (2017) erwartet.

Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Oktober 2012 waren die finanziellen Auswirkungen der folgenden Gesetze zu berücksichtigen:

  • Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 05.12.2012 (Verkehrsteueränderungsgesetz)
  • Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vom 05.12.2012
  • Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) vom 23.10.2012
  • Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012
  • Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013) vom 05.12.2012
  • Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013
  • Gesetz zum Abbau der kalten Progression vom 20.02.2013
  • Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 15.02.2013; Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), Änderung der Umsatzsteuerverteilung (§ 1 Satz 5 FAG)
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21.03.2013
  • Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 vom 21.03.2013
  • Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26.11.2012 für das Land Hessen
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer für das Saarland vom 12.12.2012.

Darüber hinaus waren die Auswirkungen des BFH-Urteils vom 13.12.2011 (II R 52/09) und des BMF-Schreibens vom 20.03.2013 (IV D 2-S 7100/07/10050-06; Dok 2013/0077777) zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2013 bis 2017, differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU, sind in der Anlage 1 zusammengefasst. Um einen Vergleich mit der letzten Steuerschätzung vom Oktober/November 2012 zu ermöglichen, sind die Abweichungen zu diesen Schätzungen bis 2017 in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.

Weitere Informationen
Anlage 1 und 2 zu den Ergebnissen der 142. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ (PDF, 16,4 KB)

 

BMF 08.05.2013