Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2024

BMF-Mitteilung vom 04.09.2025

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfungen und Lohnsteuer-Nachschauen für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht. Diese Prüfungen dienen der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erhebung der Lohnsteuer und damit der größten Einnahmequelle des Staates.


Mehrergebnis 2024

Die Prüfungen führten im Jahr 2024 zu einem Mehrergebnis von 826,9 Mio. Euro. Dieses Ergebnis unterstreicht die hohe fiskalische Bedeutung der Lohnsteuerprüfungen für die öffentlichen Haushalte.


Eckdaten der Prüfungen

  • Anzahl der Arbeitgeber insgesamt: 2.572.005
  • Abschließend geprüfte Arbeitgeber: 69.199 (einschließlich privater Arbeitgeber, öffentlicher Verwaltungen und Betriebe)
  • Durchschnittliche Zahl der eingesetzten Prüferinnen und Prüfer: 1.852
  • Beteiligung des Bundeszentralamts für Steuern:
    • 32 Prüferinnen und Prüfer wirkten an Prüfungen mit
    • 131 Prüfungen wurden im Jahr 2024 abgeschlossen

Hintergrund

Die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Lohnsteuer-Nachschau sind zentrale Kontrollinstrumente:

  • Sie prüfen die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch Arbeitgeber.
  • Schwerpunkte sind u. a. Dienstwagenbesteuerung, Pauschalierungstatbestände und steuerfreie Arbeitgeberleistungen.
  • Die Nachschau ermöglicht kurzfristige, anlassbezogene Prüfungen ohne vorherige Ankündigung.

Bedeutung für Arbeitgeber

Die Zahlen machen deutlich, dass Lohnsteuerprüfungen weiterhin mit Nachdruck durchgeführt werden. Arbeitgeber sollten daher:

  • ihre Lohnabrechnungssysteme regelmäßig überprüfen,
  • steuerliche Sonderregelungen korrekt anwenden,
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gewissenhaft erfüllen.

Fazit

Das Jahr 2024 zeigt: Lohnsteuer-Außenprüfungen bleiben ein effektives Mittel der Finanzverwaltung. Angesichts des erheblichen Mehrergebnisses ist auch künftig mit einer intensiven Prüfungspraxis zu rechnen – Arbeitgeber sollten auf entsprechende Prüfungen vorbereitet sein.


Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 04.09.2025