Erhöhung der Wasserverbrauchsteuer der Stadt Wiesbaden wurde aufgehoben

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Pressemitteilung vom 24.05.2024

Die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Wasserverbrauchssteuersatzung gemäß § 138 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aufgehoben. Dieser Schritt erfolgte nach erheblichen rechtlichen Bedenken, die bereits in einem Schreiben vom 21. Dezember 2023 geäußert wurden.

Hintergrund der Entscheidung

Am 20. Dezember 2023 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden die Einführung einer Wasserverbrauchssteuer. Geplant war, den Wasserverbrauch ab 2024 mit einer Steuer von 90 Cent pro Kubikmeter zu belegen, und zwar ab dem ersten Liter. Die Kommunalaufsicht stellte jedoch fest, dass diese Steuer gegen geltendes Recht verstößt.

Rechtliche Bedenken

Die Wasserverbrauchssteuer widerspricht dem Hessischen Wassergesetz, nach dem Wassergebühren, aber nicht Wassersteuern, zur Förderung des sparsamen Umgangs mit Wasser eingesetzt werden dürfen. Zudem greift das Kostenüberschreitungsverbot nach § 10 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG), wonach die Wassergebühren die Kosten der Stadt nicht überschreiten dürfen. Mit der Einführung der Wasserverbrauchssteuer würde dieses Verbot umgangen und ein Gewinn für den Haushalt der Stadt Wiesbaden erzielt werden.

Belastung der Bürgerinnen und Bürger

Eine weitere rechtliche Hürde betrifft das Prinzip, dass Verbrauchsteuern nur auf besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abzielen sollen. Trinkwasser, das für jeden eine Grundnotwendigkeit darstellt und dessen Verbrauch bereits ab dem ersten Liter besteuert würde, kann keinen besonderen Konsum darstellen, der auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinweist. Daher würde die Steuer alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, was nicht im Sinne einer gerechten Steuerverteilung ist.

Weiteres Vorgehen

Die Stadt Wiesbaden kann gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht Klage erheben. Der Magistrat der Landeshauptstadt hat bereits signalisiert, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, die Erhebung der Steuer bis zur gerichtlichen Klärung auszusetzen, um eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Fazit

Die Aufhebung der geplanten Wasserverbrauchssteuer durch die Kommunalaufsicht verdeutlicht die rechtlichen Herausforderungen und den Schutz der Bürger vor unangemessenen Belastungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die Stadt Wiesbaden den rechtlichen Weg beschreiten wird.

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Pressemitteilung vom 24.05.2024