Regelung wäre auch für andere Branchen wichtig
Aus unserer Sicht hätte diese Regelung allerdings auch auf andere Branchen und Dienstleistungen ausgeweitet werden müssen – zum Beispiel auf Friseure. Denn EU-rechtlich wäre auch hier eine ermäßigte Umsatzbesteuerung umsetzbar – doch davon hat Deutschland bislang keinen Gebrauch gemacht. Genau das sollte die Politik jetzt ändern!
Zudem soll eine Verlustverrechnung mit bereits für das Jahr 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen möglich sein. Der Bund der Steuerzahler betont: Dies ist ein grundsätzlich guter Ansatz, doch fehlen noch die konkreten Details, wie dies praktisch umgesetzt werden soll. Wichtig ist auch die Aussage der Koalition, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regeln zu vermeiden – dies hatte unser Verband zuvor genauso gefordert. Das Versprechen der Regierungskoalition muss jetzt aber auch zu konkreten Erleichterungen in der Praxis führen – so sollte zum Beispiel die Umstellung der Ladenkassen verschoben werden und Homeoffice-Kosten besser abziehbar sein.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 23.04.2020