Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sammlermünzen – Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für Kalenderjahr 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 1. Dezember 2023 neue Regelungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Sammlermünzen aus Edelmetallen bekanntgegeben. Diese Regelungen betreffen die steuerpflichtigen Einfuhren von Gold- und Silbermünzen im Kalenderjahr 2024.

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG in Verbindung mit Nr. 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Sammlermünzen angewendet, wenn deren Bemessungsgrundlage mehr als 250 Prozent des Metallwerts (berechnet auf Basis des Feingewichts und ohne Umsatzsteuer) beträgt.

Für Goldmünzen müssen Unternehmer den Metallwert anhand der aktuellen Tagespreise für Gold, festgestellt durch die Londoner Börse (Nachmittagsfixing), ermitteln. Der Preis wird in US-Dollar für die Feinunze Gold angegeben und muss in Euro umgerechnet werden. Für das Jahr 2024 kann aus Vereinfachungsgründen der im November festgestellte Goldtagespreis für das gesamte Jahr herangezogen werden, welcher bei 60.029 Euro je Kilogramm liegt.

Bei Silbermünzen kann ebenfalls der im November festgestellte Preis für Feinsilber für das gesamte Jahr 2024 verwendet werden. Der festgelegte Preis beträgt 717 Euro je Kilogramm.

Diese Bekanntmachung wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Quelle ist das Bundesministerium der Finanzen.