Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG – Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 30. Januar 2024 befasst sich mit der Anpassung der Regelherstellungskosten für die Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Absatz 4 Satz 4 des Bewertungsgesetzes (BewG). Diese Anpassung ist notwendig, um die Veränderungen in den Baupreisen zu berücksichtigen, die sich auf die Bewertung von Immobilien auswirken. Die Regelherstellungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil bei der Berechnung des Gebäudesachwerts im Rahmen der Immobilienbewertung für steuerliche Zwecke, insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Grundsteuer.

Kernpunkte des BMF-Schreibens:

  • Baupreisindizes: Das BMF gibt die Baupreisindizes bekannt, die auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft basieren. Diese Indizes reflektieren die Preisentwicklung im Bauwesen für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Jahresdurchschnitt 2023, wobei das Basisjahr 2015 ist.
  • Anpassung der Regelherstellungskosten: Die Baupreisindizes dienen der Anpassung der Regelherstellungskosten, die in der Anlage 24, Teil II., BewG aufgeführt sind. Für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 werden die Regelherstellungskosten mithilfe dieser Indizes aktualisiert, um eine zeitgemäße Bewertung von Gebäuden zu gewährleisten.
  • Umbasierung auf das Jahr 2010: Die Baupreisindizes wurden auf das Jahr 2010 als Basisjahr umgerechnet. Dies erleichtert den Vergleich und die Anwendung der Indizes für die Anpassung der Regelherstellungskosten.
  • Spezifische Indizes für verschiedene Gebäudearten: Das Schreiben unterscheidet zwischen verschiedenen Gebäudearten, die in der Anlage 24, Teil II., BewG aufgelistet sind. Für die Gebäudearten 1.01. bis 5.1. wird ein Index von 177,9 und für die Gebäudearten 5.2. bis 18.2. ein Index von 181,3 angegeben. Diese Differenzierung ermöglicht eine präzisere Anpassung der Regelherstellungskosten entsprechend der spezifischen Gebäudeart.
  • Analoge Anwendung auf Teileigentum und Auffangklausel: Die Bestimmungen zum Teileigentum und zur Auffangklausel in der Anlage 24, Teil II., BewG gelten analog, was bedeutet, dass diese spezifischen Regelungen ebenfalls unter Berücksichtigung der angepassten Baupreisindizes anzuwenden sind.

Bedeutung für die Praxis:

Das BMF-Schreiben ist für Steuerberater, Immobilienbewerter und Eigentümer von Bedeutung, da es die Grundlage für die steuerliche Bewertung von Immobilien im Jahr 2024 bildet. Durch die Anpassung der Regelherstellungskosten an die aktuellen Baupreise wird eine gerechte und marktgerechte Bewertung von Immobilien sichergestellt. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Erbschafts- oder Schenkungssteuer sowie potenziell auf die Grundsteuer.