ETAF-Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung der OECD

Am 5. Dezember 2023 fand eine Konferenz der European Tax Advisers Federation (ETAF) statt, die sich mit der Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung der OECD für die Besteuerung multinationaler Konzerne befasste. Diese Konferenz, organisiert vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV), zog über 500 Teilnehmer an, was das große Interesse an diesem Thema unterstreicht.

Die Zwei-Säulen-Lösung, die vor über zwei Jahren von 140 Ländern unterzeichnet wurde, zielt darauf ab, die Besteuerung multinationaler Unternehmen (MNE) zu reformieren. Säule 1 befasst sich mit der Umverteilung von Besteuerungsrechten, insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen, zu den Marktstaaten. Säule 2 hingegen sieht die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 % vor, um den steuerlichen Gestaltungsspielraum von multinationalen Unternehmen einzuschränken.

Während der Konferenz, die von Philippe Arraou, dem Präsidenten der ETAF, eröffnet wurde, diskutierten Experten aus verschiedenen Organisationen, darunter die EU-Kommission, die OECD, der Rat der EU, das EU Tax Observatory und die österreichische Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW). Die Diskussion zeigte, dass die Umsetzung der globalen Mindeststeuer (Säule 2) bereits von 55 Ländern, einschließlich der 27 EU-Mitgliedstaaten, vorangetrieben wird. Diese Länder müssen die entsprechende EU-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umsetzen.

Allerdings gibt es bei Säule 1 noch keine Einigung. Die Podiumsteilnehmer wiesen darauf hin, dass aufgrund der festgelegten Schwellenwerte derzeit nur etwa 100 Konzerne von Säule 1 betroffen sind, wobei die Hälfte davon in den USA und rund 30 in China ansässig sind. Ohne die Beteiligung dieser Staaten wäre eine Umsetzung nicht sinnvoll, weshalb die EU-Kommission derzeit keinen Richtlinienvorschlag zu Säule 1 plant.

Die Konferenzteilnehmer zeigten sich optimistisch über die positiven Auswirkungen der globalen Mindeststeuer, während die Einführung einer Digitalsteuer aufgrund des Zögerns der USA noch ungewiss bleibt.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.