Investieren in ETFs über die GmbH – Chancen, Risiken und steuerliche Besonderheiten

Als Unternehmer stehen Sie immer vor der Frage, wie Sie überschüssige Liquidität am besten arbeiten lassen können. Die Anlage in ETFs ist beliebt, aber die Entscheidung, dies über Ihre GmbH statt privat zu tun, birgt Chancen und Komplexitäten.

Planen Sie, mit Ihrer GmbH in ETFs zu investieren? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Aspekte, die Sie als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer beachten sollten.


Warum die GmbH als Anlagevehikel attraktiv sein kann

Auf den ersten Blick scheint die Anlage über die GmbH komplizierter als privat. Doch gerade für GmbHs mit hoher Liquidität kann sie steuerliche Vorteile bieten. Der entscheidende Unterschied:

  • Privat zahlen Sie auf Kursgewinne und Dividenden grundsätzlich 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer).
  • In der GmbH unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der Körperschaftsteuer (15 % + Soli) sowie der Gewerbesteuer (Hebesatz meist 7–17 %).

Achtung – wichtiger Unterschied zu Einzelaktien:

Die oft zitierte 95%-Freistellung nach § 8b KStG gilt nur für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus direkten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Für ETFs (Organismen für gemeinsame Anlagen) greifen dagegen die Regeln des Investmentsteuergesetzes (InvStG) – die Steuerbefreiung gilt hier also nicht in voller Höhe.


Die ersten wichtigen Schritte: Nicht ohne Prüfung!

  1. Satzungscheck
    Ihr Gesellschaftszweck muss die Kapitalanlage abdecken. Fehlt eine entsprechende Klausel („Halten und Verwalten eigenen Vermögens“), ist eine notarielle Satzungsänderung erforderlich.
  2. Liquiditätsprüfung
    Prüfen Sie, ob die Anlagesumme wirklich überschüssig ist. Mittel, die für Investitionen, Expansion oder Sicherheitspuffer benötigt werden, sollten nicht investiert werden.
  3. Gesellschafterbeschluss
    Halten Sie Investitionsentscheidung, Volumen und Anlagestrategie in einem formellen Beschluss fest. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit.

Steuerliche Spielregeln für ETFs in der GmbH

  1. Besteuerung nach dem InvStG
    • Ausschüttungen von Fonds unterliegen voll der KSt und GewSt.
    • Für bestimmte Fondsarten (z. B. Aktienfonds) gibt es eine Teilfreistellung (bei Aktienfonds z. B. 80 %). Diese wirkt wie eine „Miniatur-Version“ des § 8b KStG.
    • Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale angesetzt, die ebenfalls steuerpflichtig ist.
  2. Zinserträge und Anleihen-ETFs
    Hier gibt es keine Teilfreistellung – diese Erträge sind voll steuerpflichtig.
  3. Doppelbesteuerungskette
    Gewinne werden zwar in der GmbH (teilweise) steuerbegünstigt, doch sobald sie an Sie als Gesellschafter ausgeschüttet werden, greift erneut die Abgeltungsteuer bzw. das Teileinkünfteverfahren.

Die Wahl der richtigen ETFs

  • Diversifikation: Breite Streuung reduziert Risiken.
  • Anlagehorizont: Je länger der Zeithorizont, desto eher können Aktien-ETFs sinnvoll sein.
  • Ausschüttend vs. thesaurierend: Für GmbHs sind thesaurierende Aktien-ETFs oft interessant, da die Erträge sofort wieder angelegt werden.
  • Teilfreistellung nutzen: Achten Sie darauf, dass der Fonds die gesetzlichen Kriterien erfüllt (z. B. mindestens 51 % Aktienquote bei Aktienfonds).
  • Kosten und Replikation: Wählen Sie ETFs mit niedriger TER und transparenter, vorzugsweise physischer Replikation.

Praktische Umsetzung

  1. Firmendepot eröffnen – nur mit Handelsregisterauszug und Gesellschafterbeschluss möglich.
  2. Bankanforderungen erfüllen – Banken verlangen meist eine klare Dokumentation des Gesellschaftszwecks.
  3. Kauf und Verwaltung – ETFs auswählen, kaufen und alle Transaktionen in der Buchhaltung korrekt erfassen.

Vergleich: ETF-Investment privat vs. über die GmbH

AspektPrivatGmbH
RechtsgrundlageAbgeltungsteuer (§ 20 EStG)Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt), Gewerbesteuer (7–17 % je nach Ort)
Dividenden / Ausschüttungen25 % Abgeltungsteuer (+ Soli/KiSt)Volle Steuerpflicht, aber Teilfreistellung je nach Fondstyp (z. B. 80 % bei Aktienfonds steuerfrei)
Kursgewinne (ETFs)25 % Abgeltungsteuer (+ Soli/KiSt)Volle Steuerpflicht mit Teilfreistellung (z. B. 80 % bei Aktienfonds)
Zinsen / Anleihen-ETFs25 % Abgeltungsteuer (+ Soli/KiSt)Volle Steuerpflicht (keine Teilfreistellung)
Vorabpauschale (thesaurierend)Jährlich steuerpflichtig als fiktiver Ertrag (Abgeltungsteuer)Jährlich steuerpflichtig, aber Teilfreistellung für Aktienfonds möglich
Effektive Steuerlastca. 26–28 % (inkl. Soli, ggf. Kirchensteuer)abhängig vom Gewerbesteuer-Hebesatz: ca. 20–30 %, nach Teilfreistellung oft günstiger als privat
Liquidität im UnternehmenNicht relevantGewinne verbleiben in der GmbH und können dort reinvestiert werden
Entnahme ins PrivatvermögenDirekt verfügbar (nach Abgeltungsteuer)Zweite Steuerbelastung bei Ausschüttung (25 % Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren)
GestaltungsspielraumGering (nur Wahl zwischen Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren bei > 25 % Beteiligung)Hoch (Gestaltung über Satzung, Investitionsstrategie, Thesaurierung, Holding-Strukturen möglich)

Fazit in der Übersicht

  • Privat investieren ist einfacher, transparent und steuerlich planbar.
  • Über die GmbH bietet Potenzial zur Steueroptimierung, ist aber komplexer und führt bei Entnahme der Gewinne zu einer „zweiten Steuerstufe“.

👉 Für GmbHs mit dauerhaft hoher Liquidität kann die Investition über die Gesellschaft trotzdem attraktiv sein – insbesondere, wenn Gewinne langfristig im Unternehmen verbleiben oder über eine Holding-Struktur reinvestiert werden.

Fazit: Chancen nutzen – Fehler vermeiden

Die Anlage in ETFs über die GmbH kann eine attraktive Möglichkeit sein, überschüssige Liquidität gewinnbringend einzusetzen. Allerdings gelten andere steuerliche Regeln als bei Privatpersonen, insbesondere das Investmentsteuergesetz mit Teilfreistellungen.

👉 Unser Tipp: Prüfen Sie Satzung, Liquidität und steuerliche Folgen im Detail. Wir begleiten Sie bei:

  • der steuerlichen Optimierung,
  • der Liquiditätsplanung,
  • der Wahl der geeigneten ETFs und
  • der laufenden Buchhaltung.

So vermeiden Sie teure Fehler und nutzen die Vorteile gezielt.