Als Unternehmer stehen Sie immer vor der Frage, wie Sie überschüssige Liquidität am besten arbeiten lassen können. Die Anlage in ETFs ist beliebt, aber die Entscheidung, dies über Ihre GmbH statt privat zu tun, birgt Chancen und Komplexitäten. Planen Sie in ETFs über Ihre GmbH zu investieren? Dann sind Sie hier genau richtig!
In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wesentlichen Aspekte, die Sie als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer beachten sollten, wenn Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen.
Warum die GmbH als Anlagevehikel attraktiv sein kann
Auf den ersten Blick scheint die Anlage über die GmbH komplizierter als privat. Doch gerade für GmbHs mit hoher Liquidität kann sie erhebliche Steuervorteile bieten. Der Hauptgrund dafür liegt in der teilweisen Steuerbefreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Ebene der GmbH. Statt der privaten Abgeltungsteuer von 25 % (plus Soli und ggf. Kirchensteuer), können Gewinne und Dividenden aus Kapitalgesellschaftsanteilen auf GmbH-Ebene zu 95 % steuerfrei bleiben. Klingt verlockend, oder?
Die ersten wichtigen Schritte: Nicht ohne Prüfung!
Bevor Sie auch nur einen Euro verschieben, sind diese Punkte essenziell:
- Satzungscheck: Ihr Gesellschaftszweck in der GmbH-Satzung muss die Kapitalanlage abdecken. Oft steht dort „Handel mit Waren“ oder „Erbringung von Dienstleistungen“. Das bloße „Halten und Verwalten eigenen Vermögens“ sollte explizit oder implizit enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, ist eine notarielle Satzungsänderung unumgänglich.
- Liquiditätsprüfung: Stellen Sie sicher, dass die Anlagesumme wirklich überschüssige Liquidität ist, die für das operative Geschäft Ihrer GmbH in absehbarer Zeit nicht benötigt wird. Sie sollten keine Mittel entziehen, die für Investitionen, Expansion oder als Sicherheitspuffer notwendig sind.
- Gesellschafterbeschluss: Fassen Sie einen formellen Gesellschafterbeschluss, der die Investitionsentscheidung, das Volumen und die grundsätzliche Anlagestrategie festhält. Das sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit.
Steuerliche Spielregeln in der GmbH: Hier wird’s komplex!
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in einer GmbH unterscheidet sich massiv von der privaten.
- Körperschaftsteuer (KSt) und Gewerbesteuer (GewSt): Grundsätzlich unterliegen Kapitalerträge der GmbH der Körperschaftsteuer (15 %) und dem Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt). Hinzu kommt die Gewerbesteuer, deren Hebesatz je nach Gemeinde variiert (ca. 7 % bis 17 %).
- Der Steuervorteil: § 8b KStG: Das „Herzstück“ der Attraktivität!
- Dividenden und Ausschüttungen von Aktien-ETFs: Diese sind zu 95 % steuerbefreit. Nur 5 % der erhaltenen Beträge sind körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
- Veräußerungsgewinne aus Aktien-ETFs: Auch Gewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen sind zu 95 % steuerbefreit.
- Achtung bei Zinserträgen: Zinserträge (z.B. aus Anleihen-ETFs) profitieren nicht von dieser Befreiung und unterliegen voll der Körperschaft- und Gewerbesteuer!
- Investmentsteuergesetz (InvStG) und Vorabpauschale: Seit 2018 gelten neue Regeln. Bei thesaurierenden ETFs wird eine jährliche Vorabpauschale als fiktiver Ertrag besteuert. Auch hier kommt die 95%-Befreiung für den Aktienanteil des ETFs zur Anwendung. Bei einem späteren tatsächlichen Verkauf wird diese bereits versteuerte Pauschale dann verrechnet.
- Die Doppelbesteuerungskette: Bedenken Sie, dass die Gewinne zwar zunächst in der GmbH steuerbegünstigt sind, aber wenn Sie diese Gewinne später aus der GmbH entnehmen (z.B. als Dividende), unterliegen diese Ausschüttungen bei Ihnen als Gesellschafter der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren. Hier entsteht die „zweite“ Besteuerungsebene.
Die Wahl der richtigen ETFs
Die Auswahl der ETFs sollte wohlüberlegt sein:
- Diversifikation: Verteilen Sie Ihr Investment auf verschiedene ETFs, um das Risiko zu streuen.
- Anlagehorizont: Je länger Ihr Anlagehorizont, desto eher eignen sich auch ETFs mit höherem Aktienanteil.
- Ausschüttend vs. Thesaurierend: Für eine GmbH sind thesaurierende ETFs oft die erste Wahl, da die Gewinne direkt reinvestiert werden und die 95%-Befreiung des § 8b KStG greift. Dies kann den Liquiditätsabfluss für Steuern minimieren.
- Kosten (TER) und Replikation: Achten Sie auf niedrige Kosten und eine transparente Replikationsmethode (physisch ist meist vorzuziehen).
Praktische Umsetzung: So legen Sie los
- Firmendepot eröffnen: Ihre GmbH benötigt ein eigenes Wertpapierdepot bei einer Bank. Achten Sie darauf, dass es sich um ein echtes Firmendepot handelt.
- Bankanforderungen: Die Bank wird Handelsregisterauszüge und den Gesellschafterbeschluss anfordern.
- Kauf der ETFs: Sobald das Depot eingerichtet ist, können Sie die ausgewählten ETFs erwerben.
- Laufende Buchhaltung: Alle Transaktionen und Erträge müssen sorgfältig in der Buchhaltung der GmbH erfasst und den richtigen Konten zugeordnet werden.
Der unverzichtbare Rat: Holen Sie sich professionelle Unterstützung!
Die Anlage in ETFs über Ihre GmbH ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Vermögen effizient zu mehren. Doch die steuerlichen und rechtlichen Fallstricke sind komplex und können ohne fachkundige Hilfe zu teuren Fehlern führen.
Wir als Ihre Steuerberater sind Ihre erste Anlaufstelle. Wir prüfen Ihren Gesellschaftszweck, optimieren die steuerlichen Auswirkungen der Anlageentscheidung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Liquiditätsplanung, der Auswahl der Depotbank und der laufenden Buchhaltung.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Eine frühzeitige und fundierte Beratung ist der Schlüssel zu Ihrem finanziellen Erfolg.