EU aktualisiert Steuerabkommen mit Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino – mehr Transparenz und neues Regelwerk ab 2026

Der Rat der Europäischen Union hat am 20. November 2025 wichtige Aktualisierungen der bestehenden Steuerkooperationsabkommen mit fünf Drittstaaten beschlossen: Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino. Die neuen Protokolle schaffen einen modernen, erweiterten Rahmen für Transparenz, Informationsaustausch und Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerhinterziehung.

Mehr Transparenz: Erweiterter Informationsaustausch

Die überarbeiteten Abkommen spiegeln die neuesten internationalen Standards der OECD wider. Ein zentraler Bestandteil ist die Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs:

  • E-Geld-Produkte
  • Digitale Währungen / Krypto-Assets

Damit geht die EU einen weiteren Schritt hin zu vollständiger Transparenz bei Finanzkonten – auch über klassische Bankkonten hinaus.

Durch die neuen technischen und rechtlichen Vorgaben sollen Steuerbehörden künftig deutlich umfassendere und aktuellere Daten erhalten.

Neuer Rahmen für Zusammenarbeit bei Mehrwertsteuer und Steuerbetrug

Die Protokolle schaffen zudem einen neuen Kooperationsrahmen in folgenden Bereichen:

  • Beitreibung der Mehrwertsteuer (MwSt.)
  • Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Dieser Bereich war bisher in den bilateralen Verträgen nicht oder nur eingeschränkt geregelt. Die neue Struktur soll die Zusammenarbeit spürbar verbessern – insbesondere bei komplizierten grenzüberschreitenden Fällen.

Verschärfte Sorgfalts- und Meldepflichten

Mit den neuen Abkommen werden die Anforderungen an Finanzinstitute sowie andere meldepflichtige Akteure deutlich verschärft:

  • Ausbau der Due-Diligence-Pflichten
  • Schnellere und vollständigere Meldeverfahren
  • Effizientere Nutzung der gemeldeten Informationen durch Steuerbehörden

Ziel ist es, dass Behörden schneller reagieren und potenzielle Risiken frühzeitig erkennen können.

Inkrafttreten zum 1. Januar 2026

Die überarbeiteten Abkommen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Bis dahin werden die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Darüber hinaus kündigte der Rat an, dass die EU ihre steuerpolitische Zusammenarbeit mit der Schweiz weiter vertiefen will – ein Hinweis auf mögliche weitere Modernisierungen oder neue Initiativen.

Fazit

Mit der Aktualisierung der Abkommen stärkt die EU ihre internationale Steuertransparenz und erweitert den Anwendungsbereich auf moderne Finanzprodukte wie E-Geld und digitale Währungen. Für Steuerpflichtige und Finanzinstitutionen bedeutet dies mehr Pflichten, aber auch mehr Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Informationsaustausch.