EU-Kommission bringt Belgien wegen Nichtanwendung der Steuerbefreiung für EU-Organe vor den Gerichtshof

Belgien hält die Bestimmungen des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht restlos ein, was die dort vorgesehenen Steuerbefreiungen anbelangt. Deshalb hat die Europäische Kommission beschlossen, den Gerichtshof anzurufen.

Seit Verabschiedung der Rechtsverordnungen zur Organisation des Marktes für Elektrizität und Erdgas in der Region Brüssel-Hauptstadt werden für den Strom- und Gasverbrauch der von den EU-Organen in Brüssel belegten Gebäude auch die in diesen Verordnungen vorgesehenen Abgaben in Rechnung gestellt.

Nach Auffassung der Kommission sind diese Abgaben gemäß den im Protokoll vorgesehenen Steuerbefreiungen nicht auf die EU-Organe anwendbar. Nach Artikel 3 2. Unterabsatz des Protokolls werden die EU-Organe durch die Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet sie niedergelassen sind, von indirekten Steuern und Verkaufsabgaben befreit, wenn die Union für ihren Dienstbedarf größere Einkäufe tätigt.

Anders als das Königreich Belgien vertritt die Kommission die Auffassung, dass es sich bei den betreffenden regionalen Abgaben um indirekte Steuern handelt, die somit von der Steuerbefreiung erfasst sind.

Mit der Steuerbefreiung soll vermieden werden, dass ein Land, in dessen Hoheitsgebiet ein Organ der EU angesiedelt ist, von dieser Situation profitiert, indem es Steuern erhebt, die aus den Beiträgen aller Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt finanziert werden. Dies ließe sich gegenüber den europäischen Steuerzahlern nicht rechtfertigen.

Parallel zu diesem Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission im Jahr 2011 ein Verfahren nach belgischem Recht angestrengt, in dem sie die Befreiung von den entsprechenden Steuern und die Erstattung der bereits von den EU-Organen entrichteten Beträge fordert. Dieses Verfahren ist noch vor den belgischen Gerichten anhängig.

Hintergrund
Die Kommission hatte Belgien im Februar 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. In seiner Antwort vom April 2012 lehnte Belgien Steuerbefreiungen weiterhin ab. Das Vertragsverletzungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen 2008/2170 registriert.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.10.2013