DStV-Mitteilung vom 14.04.2025
Mit dem ersten sogenannten „Omnibus-Paket“ hat die EU-Kommission einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung von Berichtspflichten gemacht. Damit kommt sie zentralen Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) nach – insbesondere mit Blick auf die Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EU-Green-Deals.
📃 Hintergrund: Berichtspflichten durch Green Deal-Regelungen
In den vergangenen Jahren hat die EU mit dem „Green Deal“ zahlreiche regulatorische Vorgaben eingeführt, die Unternehmen zu nachhaltigerem Wirtschaften verpflichten. Besonders betroffen sind dabei die:
- CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
- CSDDD (EU-Lieferkettenrichtlinie)
- EU-Taxonomie-Verordnung
Diese Vorschriften führten in der Praxis zu teils erheblichen Berichtspflichten, die – auch indirekt – viele KMU belasteten. Der DStV hatte mehrfach auf die überbordende Bürokratielast und den sog. „Trickle-Down-Effekt“ hingewiesen: Obwohl KMU formal nicht verpflichtet sind, mussten sie faktisch umfangreiche Daten für größere Unternehmen bereitstellen.
✅ Der Vorschlag der EU-Kommission im Überblick
Die EU-Kommission reagiert nun mit konkreten Maßnahmen im Rahmen ihres „Omnibus 1“-Gesetzgebungspakets:
🔹 1. Anhebung der Schwellenwerte in der CSRD
- Künftig soll die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht nur noch für Unternehmen gelten mit:
- > 1.000 Mitarbeitern (statt bisher 500)
- > 50 Mio. € Jahresumsatz oder > 25 Mio. € Bilanzsumme
🔹 2. Entlastung börsennotierter KMU
- Die Berichtspflicht für diese Unternehmen soll entfallen.
🔹 3. Obergrenze in der Lieferkette („Value Chain Cap“)
- KMU, die in der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens stehen, sollen künftig nur noch begrenzt zur Berichterstattung herangezogen werden dürfen.
- Die Standards sollen sich an den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards für KMU orientieren.
🔹 4. Vereinfachung der Prüfpflicht
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll dauerhaft nur mit „begründeter Sicherheit“ geprüft werden, nicht mehr mit „hinreichender Sicherheit“.
- Das reduziert den Aufwand und die Komplexität für prüfende Berufsgruppen.
🔹 5. Streichung sektorspezifischer Standards
- Die Einführung sektorspezifischer Berichtsstandards wird nicht weiterverfolgt.
- Das erste Standardpaket wird verschlankt.
💬 Bewertung: Richtiger Schritt zur richtigen Zeit
Die Vorschläge der EU-Kommission zeigen, dass die Kritik aus der Praxis ernst genommen wurde. Für den Berufsstand, aber vor allem für die betroffenen Unternehmen, bedeutet das:
✔️ Weniger bürokratische Last
✔️ Mehr Planungssicherheit
✔️ Mehr Fokus auf praxisgerechte Umsetzung
Der DStV sieht seine Position damit bestätigt: Der „Green Deal“ darf die Wirtschaft nicht durch Überregulierung lähmen, sondern muss mit Augenmaß umgesetzt werden.
🔎 Ausblick: Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt
Damit aus dem Vorschlag echte Entlastung wird, müssen Europäisches Parlament und Rat die Maßnahmen nun schnell und vollumfänglich umsetzen. Nach Jahren des regulatorischen Zick-Zacks braucht die Wirtschaft vor allem eins: Rechtssicherheit.
💡 Tipp für Kanzleien:
Bereiten Sie Ihre Mandanten proaktiv auf die bevorstehenden Änderungen vor – insbesondere mit Blick auf deren Lieferkettenbeziehungen, Reportingpflichten und mögliche Dokumentationsanforderungen. Gern stellen wir Ihnen hierzu eine Mandanteninformation oder Kurzpräsentation zur Verfügung.