EU-Vorschlag: Kostengünstigere Euro-Transfers in der gesamten Union und fairere Währungsumrechnung

Die Europäische Kommission hat am 28.03.2018 vorgeschlagen, die Kosten grenzüberschreitender Zahlungen in Euro in der gesamten EU zu senken. Im Rahmen der geltenden Vorschriften macht es für die Menschen oder Unternehmen im Euroraum keinen Unterschied, ob sie Euro-Transaktionen in ihrem eigenen Land oder mit einem anderen Mitgliedstaat im Euroraum abwickeln.

Mit dem Vorschlag vom 28.03.2018 soll dieser Vorteil auf Menschen und Unternehmen in Ländern ausgedehnt werden, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. Dadurch können die Verbraucher und die Unternehmen die Vorteile des Binnenmarkts voll ausschöpfen, wenn sie Geld ins Ausland überweisen oder im Ausland bezahlen oder Bargeld abheben. Für alle grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro innerhalb der EU wird nun auch außerhalb des Euroraums derselbe Preis (d. h. ein geringes oder kein Entgelt) erhoben wie für inländische Zahlungen in der lokalen amtlichen Währung. Außerdem schlägt die Kommission vor, die Transparenz und den Wettbewerb von Währungsumrechnungsdiensten zu verbessern, wenn Verbraucher Waren oder Dienstleistungen in einer anderen Währung als ihrer Heimatwährung erwerben.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident und für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständiges Kommissionsmitglied, sagte: „Mit dem Vorschlag vom 28.03.2018 schaffen wir für die Menschen und Unternehmen in Ländern außerhalb des Euroraums dieselben Bedingungen für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro wie für die Menschen im Euroraum. Alle Europäerinnen und Europäer können grenzüberschreitende Geldtransfers in Euro zu denselben Kosten vornehmen, wie sie für eine inländische Transaktion entrichten müssten. Außerdem sieht der Vorschlag vor, dass die Währungsumrechnung völlig transparent sein muss, wenn Verbraucher in einem Land, in dem nicht dieselbe Währung gilt wie in ihrem Herkunftsland, mit ihrer Bankkarte bezahlen.“

Seit der Einführung der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen im Jahr 2001 gelten für die Verbraucher und Unternehmen im Euroraum bereits sehr niedrige Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen. Im Rahmen der geltenden Vorschriften macht es für die Menschen oder Unternehmen im Euroraum keinen Unterschied, ob sie Euro-Transaktionen in ihrem eigenen Land oder mit einem anderen Mitgliedstaat im Euroraum abwickeln. Mit dem Vorschlag vom 28.03.2018 wird dieser Vorteil auf die Menschen und Unternehmen in Ländern außerhalb des Euroraums ausgedehnt, wenn diese im Ausland unterwegs sind oder Zahlungen tätigen. Das bedeutet das Ende der hohen Kosten für EU-interne grenzüberschreitende Transaktionen in Euro.

Der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro Entgelte in gleicher Höhe berechnet werden wir für entsprechende inländische Zahlungen in Landeswährung. Dadurch werden die Entgelte auf wenige Euro oder gar Cent gesenkt. So wird dann beispielsweise für eine grenzüberschreitende Überweisung in Euro (EUR) aus Bulgarien derselbe Betrag erhoben wir für eine Überweisung in der Landeswährung Lew (BGN) innerhalb Bulgariens. Dies ist eine erhebliche Neuerung, da die Entgelte für eine einfache Überweisung in einigen Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets astronomische Höhen erreichen können (bis zu 24 EUR für einen Transfer von 10 EUR). Die heute berechneten hohen Entgelte sind ein Hemmnis für den Binnenmarkt, da sie Barrieren für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Haushalten (Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Währungsgebiet) und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, errichten. Dadurch entsteht eine tiefe Kluft zwischen den Menschen im Euroraum, die von der gemeinsamen Währung profitieren, und den Menschen außerhalb des Euroraums, für die Transaktionen nur innerhalb der Grenzen ihres eigenen Landes preiswert sind.

Darüber hinaus sorgt der Vorschlag vom 28.03.2018 für Transparenz bei Zahlungen, an denen verschiedene EU-Währungen beteiligt sind. Derzeit wissen die Verbraucher in der Regel nicht, wie viel eine Transaktion kostet, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist. Der Vorschlag sieht daher vor, dass die Verbraucher umfassend über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden, bevor sie eine solche Zahlung tätigen (z. B. mit ihrer Bankkarte im Ausland, sei es eine Bargeldabhebung an einem Geldautomaten oder eine Zahlung mit Bankkarte in einem Geschäft, oder online). So können sie die Kosten der verschiedenen Möglichkeiten der Währungsumrechnung vergleichen und auf dieser Grundlage ihre Entscheidung treffen. Jüngsten Erkenntnissen zufolge haben sich die Verbraucher über die Praktiken der dynamischen Währungsumrechnung – d. h. die Zahlung im Ausland in der Heimatwährung – beschwert und ihr Verbot verlangt, nachdem erkannt wurde, dass die Verbraucher in den meisten untersuchten Fällen benachteiligt werden. Da Verbraucher nicht über die Informationen verfügen, die erforderlich sind, um die günstigste Entscheidung zu treffen, werden sie auf unfaire Weise dazu verleitet, die teurere Währungsumrechnungsoption zu wählen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird beauftragt, die notwendigen technischen Regulierungsstandards zu erarbeiten, um für mehr Transparenz zu sorgen.

Der Legislativvorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat zur Annahme weitergeleitet.

Hintergrund

Eine der Topprioritäten der Juncker-Kommission ist der Aufbau eines vertieften, faireren Binnenmarkts, der den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital in einem Wirtschaftsraum mit einem jährlichen Bruttoinlandsprodukt von 15 Bio. EUR ermöglicht. Darüber hinaus soll der Binnenmarkt den Verbrauchern durch mehr Wettbewerb Zugang zu besseren Produkten und günstigeren Preisen verschaffen. Die Europäische Kommission hat bereits viel getan, um die europäischen Verbraucher auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen zu stärken und zu schützen: Die Richtlinie über Zahlungskonten verleiht allen in der EU ansässigen Personen das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen; die Richtlinie über Zahlungsdienste sorgt für eine wesentlich höhere Zahlungssicherheit und der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über eine europaweite private Altersvorsorge (PEPP) bietet eine größere Auswahl für die Bildung von Rücklagen für den Ruhestand. Im März 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan, in dem sie ihre Strategie zur Stärkung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen für Verbraucher darlegte. Am 28.03.2018 verwirklicht die Kommission die ersten beiden Maßnahmen dieses Aktionsplans, indem sie die Transparenz und die Entgelte von grenzüberschreitenden Transkationen angeht: Grenzüberschreitende Zahlungen spielen eine entscheidende Rolle für die Integration der EU-Wirtschaft. Sie tragen wesentlich dazu bei, Menschen und Unternehmen einander näherzubringen. Einschränkungen und überhöhte Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen verhindern dagegen die Vollendung des Binnenmarktes.

Zur Vorbereitung dieser Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 führte die Kommission vom Juli bis zum Oktober 2017 eine öffentliche Konsultation durch, bei der die Interessengruppen Stellung dazu nehmen konnten, wie sich die angestrebte Senkung der Kosten grenzüberschreitender Zahlungen in der EU am besten erreichen ließe. In ihren Beiträgen zu dieser öffentlichen Konsultation hoben die Nutzer der Zahlungsdienste (Verbraucher und Unternehmen) stets den hohen Preis grenzüberschreitender Transaktionen und die mangelnde Transparenz der von ihnen erhobenen Entgelte hervor. Die Zahlungsdienstleister wiederum unterstrichen hauptsächlich, dass Zahlungen in Euro automatisiert (d. h. ohne manuelle Intervention) abgewickelt würden, während im Unterschied dazu die Zahlungsabwicklung in anderen Währungen weit weniger effizient und damit kostenintensiver sei.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.03.2018